Der Rechtsstreit um den Zugang des OAZ-Parlamentsberichterstatters Florian Warweg zur Bundespressekonferenz (BPK) ist beendet. Die BPK hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Bundespressekonferenz ist ein privater Verein von Journalisten, organisiert jedoch die regelmäßigen Regierungspressekonferenzen in Berlin. Ein Zugang dort entscheidet mit darüber, welche Journalisten die Bundesregierung direkt befragen können.
Der Saal der Bundespressekonferenz: Die OAZ-Präsenz hier ist nun langfristig gesichert.
© Günter Schneider/imago
Florian Warweg wollte an diesen Terminen teilnehmen, wurde von der BPK jedoch nicht zugelassen. Er klagte – und bekam bereits im Juli 2023 vor dem Landgericht Berlin Recht. Das Gericht entschied, dass er an den Veranstaltungen „wie ein Mitglied“ teilnehmen darf . Die Begründung lautete: Auch ein privater Verein muss die Pressefreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, wenn er einen zentralen Zugang zur politischen Kommunikation organisiert.
Die Bundespressekonferenz legte gegen das Urteil im August 2023 Berufung ein. Nach fast drei Jahren Rechtsstreit wurde diese nun vom Verein zurückgenommen. Ein bereits angesetzter Verhandlungstermin vor dem Kammergericht entfällt, die Kosten des Verfahrens trägt die Bundespressekonferenz.
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Für die Praxis bedeutet das: Florian Warweg kann weiterhin an den Regierungspressekonferenzen sowie weiteren Veranstaltungen der Bundespressekonferenz teilnehmen und dort Fragen stellen – so, wie es das Landgericht Berlin bereits im Juli 2023 entschieden hat.
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