Karlsruhe: Vorgehen wegen Nötigung fraglich

BLZ
1 Min

Brandenburg (Havel)/Karlsruhe.Im Streit um den deutsch-polnischen Grenzübergang in Küstrin-Kietz hat die Generalstaatsanwaltschaft in Karslruhe noch keine Ermittlungen aufgenommen. Wie berichtet, fordert die Gemeinde Küstrin-Kietz wegen des starken Grenzverkehrs auf der Bundesstraße 1 eine Umgehungsstraße, die vom Land bisher abgelehnt wurde. Bürgermeister Siegfried Zühlke (parteilos) hatte daraufhin in einem Brief an Ministerpräsident Manfred Stolpe eine Blockade des Grenzübergangs angekündigt. Das erfüllt nach Meinung der brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft den Tatbestand der "Nötigung eines Verfassungsorgans" (gemeint ist damit der Ministerpräsident), für den die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig ist. Ein entsprechendes Ersuchen habe Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg bereits letzte Woche gestellt, erklärte ein Sprecher. In Karlsruhe sind jedoch noch keine Unterlagen eingetroffen. "Es ist auch höchst fraglich, ob wir ermitteln", erklärte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Eva Schübel, gestern. Der Gesetzgeber habe die Latte für den Tatbestand der Nötigung eines Verfassungsorgans absichtlich sehr hoch gehängt. Ein Brief wie jener an Manfred Stolpe reiche dafür nicht aus.cd

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner