Als Alice und Ellen Kessler beschlossen hatten, mit 89 Jahren in ihrem Haus in Grünwald bei München zu sterben, wandten sie sich an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben in Berlin (DGHS). Diese leistete ihnen am Montag Hilfe zum assistierten Suizid. Wega Wetzel, die Sprecherin der DGHS, gab Auskunft über den Prozess.
Was muss man tun, wenn man von der DGHS Hilfe zum assistierten Suizid bekommen möchte?
Man muss zunächst Mitglied werden, und das auch mindestens sechs Monate lang sein, bevor man Hilfe zum assistierten Suizid von uns bekommen kann.
Wie war das bei Alice und Ellen Kessler, sind die beiden vor sechs Monaten Mitglied bei Ihnen geworden?
So knapp war das nicht, Sie sind wohl bereits Ende vergangenen Jahres beigetreten.
Dürfen Sie überhaupt darüber sprechen?
Alice und Ellen Kessler haben uns explizit die Erlaubnis gegeben, dass wir darüber sprechen dürfen, sonst würden wir das nicht tun. Normalerweise äußern wir uns nicht zur Identität der Menschen, die bei uns Hilfe suchen.
Welche anderen Voraussetzungen muss man erfüllen?
Das ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung muss gewährleistet sein, es darf einen also niemand bedrängt oder unter Druck gesetzt haben. Der Entschluss muss eine gewisse Konstanz aufweisen, deshalb auch die sechs Monate Mitgliedschaft, die Entscheidung muss wohlerwogen sein, die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit muss gegeben sein, das heißt, man muss frei von einer akuten psychiatrischen Problematik oder einer beginnenden Demenz sein. Deshalb ist der Prozess auch recht langwierig, es ist ein mehrstufiges Verfahren.
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Also muss man nicht unheilbar krank sein?
Nein, es hat uns nicht zu interessieren, was einen Menschen, der sterben will, umtreibt, solange sich jemand freiverantwortlich dazu entscheidet. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Könnten Sie beschreiben, wie das mehrstufige Verfahren bei Ihnen aussieht?
Ein Mitglied stellt bei uns schriftlich in freien Worten einen Antrag, in dem es begründet, warum er oder sie sterben möchte. Sollte eine schwere Krankheit der Grund sein, legt man am besten die entsprechenden ärztlichen Unterlagen schon bei. Oder man beschreibt, aus welchen anderen Gründen man entschlossen ist, aus dem Leben zu gehen. Dieser Antrag wird eingehend geprüft und dann an das jeweilige lokale Team aus einem Juristen und einem Arzt weitergeleitet, von denen es in Deutschland etwa 20 gibt, die mit der DGHS kooperieren. Die beiden führen dann Gespräche vor Ort, erst der Jurist, dann der Arzt. Diese Gespräche werden umfassend protokolliert, man braucht sie auch später für die Polizei. Wenn es keine Zweifel an der Freiverantwortlichkeit gibt, kann man einen konkreten Termin verabreden, der einem genug Zeit lässt, seine Angelegenheiten zu ordnen.
Was passiert am verabredeten Termin?
Da kommen beide, also der Arzt oder die Ärztin und der Jurist, zu dem Sterbewilligen. Der Arzt muss von der Garantenpflicht entbunden werden, damit er nicht wegen unterlassener Hilfeleistung juristisch belangt werden kann, zu der er ja eigentlich verpflichtet ist. Dann legt der Arzt den Zugang für eine Infusion, da das Narkosemittel, das wir verwenden, nur intravenös funktioniert. Das Mittel bringt der Arzt mit. Die Person, die sterben will, probiert dann zunächst mit einer Kochsalzlösung, ob sie den Zugang problemlos aufdrehen kann. Sie muss die Tatherrschaft über das Geschehen haben, das heißt, sie muss es auslösen, dass das Narkosemittel fließt.
Bleiben denn der Arzt und die Juristin oder der Jurist dann auch noch dabei?
Ja, die sind die ganze Zeit dabei. Der Jurist fungiert auch als Zeuge, der später mit der Polizei sprechen kann.
Das muss ja extrem belastend sein.
Das ist schon nicht ohne, aber diese Menschen sehen ihre Tätigkeit als wichtig an. Oft sind es Ärzte, die nicht mehr praktizieren. Und sie erfahren viel Dankbarkeit. Manche Menschen fiebern auf diesen Termin hin, weil sie sich so verabschieden können, wie sie sich das vorstellen. Angehörige können dabei sein. Unser Team informiert dann telefonisch die Polizei darüber, dass eine Freitodbegleitung stattgefunden hat. Sie warten, bis die Polizei eintrifft. Das sind dann Kripobeamte in Zivil, die prüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Wie vielen Menschen hat die DGHS im vergangenen Jahr Assistenz zum Suizid geleistet?
Es waren 623 in Deutschland. Dieses Jahr werden es ein paar mehr sein.
Hilfe-Finder
Rund um die Uhr zu erreichen ist unter anderem die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.
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