Die während der Coronapandemie eingeführte und mehrfach verlängerte Sonderregelung soll zum Jahresende auslaufen. Damit würde der Anspruch für gesetzlich versicherte Elternteile von derzeit 15 auf 10 Tage pro Kind und Jahr sinken. Für Alleinerziehende soll sich das Kontingent von 30 auf 20 Tage verringern. Linnemann argumentierte, es tue der Politik gut, damalige Sonderregeln nun schrittweise wieder zurückzunehmen.
Kritik an diesen Plänen kommt unter anderem von Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk. Sie bezeichnete das Vorhaben als falsches Signal. „Familienfreundlichkeit darf sich nicht daran messen, was für die Wirtschaft gerade am bequemsten ist“, betonte die SPD-Politikerin. Schenk wies darauf hin, dass die „allermeisten Eltern“ die 15 Tage ohnehin nicht ausschöpften; im Schnitt entfielen auf einen eingereichten Fall zuletzt nur 2,5 Tage. Die Kürzung sei daher ein unnötiges „Signal des Misstrauens“.
Sparmaßnahmen auf Kosten der Familien
Auch die Thüringer Linke-Sozialpolitikerin Lena Saniye Güngör (Die Linke) verurteilte den Vorstoß als unsozial: „Nur weil die Kinderkrankentage aufgebraucht seien, ist ein fieberndes Kind noch nicht gesund.“ Sie sprach von einem „unwürdigen Versuch“, Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Familien und insbesondere von Frauen durchzudrücken, und forderte eine dauerhafte Sicherung der 15 Tage.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) betonte, dass die SPD in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform klar festgelegt habe, dass es bei den bestehenden Kinderkrankentagen bleiben müsse. Auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister, Parteikollege Clemens Hoch, meldete sich zu Wort und warnte vor den Konsequenzen: „Ein krankes Kind darf kein Risiko für Arbeitsplatz und Einkommen darstellen“.
Die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Heidi Reichinnek (Die Linke), kritisierte den Vorstoß als unsozial. Linnemann lasse Familien mit der angekündigten Verringerung „wieder einmal im Regen stehen“. Kranke Kinder bräuchten die volle Aufmerksamkeit ihrer Eltern, ohne dass deren Existenzängste geschürt würden.
Krankenversicherung: Was Merz’ Vorstoß auslöst – und was Studien zeigen
Unterdessen offenbaren Zahlen der Krankenkasse AOK Plus, die für Sachsen und Thüringen zuständig ist, dass 98,6 Prozent der Betroffenen das Kinderkrankengeld für maximal zehn Tage im Jahr nutzen.
Die Änderungen des Kinderkrankengeldes, das in seiner Höhe zudem von bisher 90 auf 85 Prozent des Nettoverdienstes gekürzt werden könnte, sind Bestandteil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. SPD, Linke und Sozialverbände haben Widerstand angekündigt. Entsprechende Änderungsanträge werden ab Oktober im Bundestag beraten. Da die geltende Regelung zum Kinderkrankengeld am 31. Dezember 2026 automatisch ausläuft, braucht die angedachte Kürzung von Linnemann allerdings keine neue Beschlussfassung.
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