Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat einen weiteren Antrag der Sängerin Julia Neigel gegen eine Corona-Verordnung des Freistaats Sachsen aus dem Jahr 2021 abgelehnt. Konkret ging es bei der Klage um die sogenannten 2G-Regelungen für die Gastronomie sowie für Großveranstaltungen und Kultureinrichtungen, die die Corona-Schutzverordnung vom 5. November 2021 in Sachsen vorsah. 2G steht dabei für geimpft oder genesen.
Über die Einzelheiten der Urteilsbegründung wollte das Gericht noch nicht informieren. Den Beteiligten sollen zuerst die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt werden.
Konzerte von Neigel wegen Corona-Pandemie abgesagt
Neigel warf dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz „gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht“ für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben.
Ausgangspunkt ist der Herbst 2021. Während der vierten Corona-Welle führt Sachsen strenge Zugangsbeschränkungen ein. Neigel ist zu dieser Zeit auf Tournee, die sogenannte 2G-Regel erlaubt den Zutritt zu Veranstaltungen nur noch für Geimpfte oder Genesene. Konzerte werden abgesagt oder dürfen nur unter erheblichen Einschränkungen stattfinden. Die Sängerin, die Ende der 80er-Jahre mit dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt wurde, sieht darin einen aus ihrer Sicht unbegründeten Eingriff in Grundrechte. Neigel argumentiert, ungeimpfte Menschen seien diskriminiert und indirekt zur Impfung gedrängt worden.
Julia Neigel über ihre Corona-Klage: „Ich wurde als rechtsextrem beschimpft“
Kinder mit ME/CFS-Erkrankung: „Papa, ich kann so nicht leben, mach mich tot“
Gegenüber der Berliner Zeitung sagte Neigel zu dem jetzt gefallenen Urteil: „Die Richter des Senats wollten sich eigentlich circa zwei Wochen Zeit lassen, um sich zu beraten, so beim Verhandlungstermin letzten Donnerstag. Offensichtlich haben diese das nicht getan. Wir warten nun die Begründung ab und gehen auf jeden Fall in Revision.“ Zudem kündigte Neigel eine gesonderte Stellungnahme an.
Sängerin erlitt bereits Niederlangen vor Gericht
Vor zwei Jahren hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück. Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus.
Das OVG entschied nun über den zweiten Teil der Klage, die die Verordnung vom 5. November 2021 betraf. Das jetzt gefallene Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat des OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen steht den Beteiligten nach Vorliegen des schriftlichen Urteils die Beschwerde zu, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]