BERLIN. "Wir haben versucht, die Debatte so schnell wie möglich zu beenden", heißt es unter hochrangigen Funktionären. Das ist gelungen. Keine zwei Wochen sind vorbei, und schon ist wieder Ruhe um die sogenannten Fangprämien im Gesundheitswesen eingekehrt. Dabei handelt es sich um Geldzahlungen, mit denen Kliniken niedergelassene Ärzte bestechen, damit diese ihnen mehr Patienten überweisen. Einigen Funktionären war dieses Problem längst bekannt, wie Recherchen der Berliner Zeitung ergaben. Doch in die Öffentlichkeit sollten die Fälle nicht gelangen. Denn das droht einen ganzen Berufsstand in Verruf zu bringen."Es passieren kriminelle Dinge"Ärzte sind die Berufsgruppe mit dem höchsten Ansehen in Deutschland. Damit das so bleibt, sollen nun gemeinsame Prüfstellen von Krankenhäusern und Ärzten Hinweisen nach Fangprämien nachgehen und für eine möglichst geräuschlose Aufklärung sorgen. Zugleich rüsten die Funktionäre rhetorisch ab. Bezifferte der stellvertretende Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ullrich Montgomery, die Zahl der unsauberen Einweisungen zunächst auf 20 bis 30 Prozent, spricht er jetzt von Einzelfällen. Einzelfälle? Keineswegs. Allein der Korruptionsbekämpfungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, der kleinsten aller KV, liegen nach Informationen dieser Zeitung bereits 20 Dienstleistungsverträge zwischen Praxisärzten und Kliniken mit Verdacht auf versteckte Fangprämien vor.Meist sind es ganze Netzwerke von Ärzten, die in das System einbezogen werden. Das zeigt ein Vertrag aus dem Süden von Frankfurt am Main. Daran beteiligt sind das Gesundheitsnetzwerk Weschnitztalregion, hinter dem Praxisärzte stehen, sowie das Luisenkrankenhaus Lindenfels und das Kreiskrankenhaus Bergstraße. Die Kliniken übertragen stationäre Leistungen an niedergelassene Ärzte. Dafür bezahlen sie entsprechend der Gebührenordnung für Privatpatienten. Das ist zunächst legal.Der Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Bergstraße, Stephan Allmann, verteidigt sich deshalb auch: "Wir haben nie Fangprämien bezahlt." Geld sei nur im Zusammenhang mit Leistungen der Ärzte geflossen. Die aber konnten damit ihr Einkommen aufbessern, was andernfalls nicht möglich gewesen wäre. Laut Experten, denen die Berliner Zeitung das Dokument vorgelegt hat, waren von Fall zu Fall 50 bis 60 Euro zusätzlich drin. Und auch Martin Pielsticker, der für die Ärzte den Vertrag ausgehandelt hat, bestätigt: "Wir haben theoretisch den Vorteil der Extraverdienstmöglichkeit." Die Patienten aber wissen von der Geschäftsbeziehung nichts. Sie erwarten, dass allein medizinische Gründe für ihre Überweisung in die Krankenhäuser eine Rolle spielen.In Ballungsgebieten wie Berlin oder Frankfurt herrscht ein heftiger Verdrängungswettbewerb zwischen den Kliniken. Jedes Haus ist auf Patienten angewiesen, um die Betten füllen und profitabel arbeiten zu können. Die Beziehungspflege zu niedergelassenen Ärzten spielt längst eine entscheidende Rolle. In einem Papier der unabhängigen Strategieberatung HPP heißt es: "Niedergelassenen Ärzten kommt bei der Sicherstellung der Auslastung eine tragende Rolle zu, da sie (...) als Fachmann und Vertrauensperson des Patienten einen wesentlichen Einfluss auf die Klinikauswahl nehmen." Dem Papier zufolge schicken zwei von drei Kliniken im Rhein-Main-Gebiet Vertreter in Arztpraxen, um dort für die Überweisung von Patienten zu werben. Einladungen zu Klinikveranstaltungen und Fortbildungen gehören zum Alltag. Ein Viertel der Häuser stellt sogar Klinikärzte für Urlaubsvertretungen in Arztpraxen ab.Auch das Krankenhaus Bergstraße steht unter ökonomischem Druck. "Wir sind umzingelt von Maximalversorgern", sagt Allmann. Er ist überzeugt, dass der mit den niedergelassenen Ärzten abgeschlossene Vertrag rechtens ist. Experten der Deutschen Krankenhausgesellschaft sehen das anders: "Solche Verträge hätten vor Gericht nicht Bestand", heißt es. Im Klartext: Sie sind illegal. Denn es werden Leistungen an niedergelassene Ärzte ausgelagert, die stationär günstiger hätten erbracht werden können, so die Experten.Allmann aber sagt: "Das sind Verträge, die in der Region üblich waren." Ärztliche Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Urologie halten Fangprämien für ein weitverbreitetes und vor allem bekanntes Problem. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, aber sagt, dass er erst aus der Zeitung von den Bestechungsfällen erfahren habe.Oder schauen die Funktionäre einfach weg? Denn schon im Mai 2003 hatte das Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil in einem Fall von Prämienzahlungen gesprochen. Die Richter urteilten, dass dies sowohl gegen die Musterberufsordnung für Ärzte verstößt, wonach für die Zuweisung von Patienten kein Geld gezahlt werden darf, als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Zudem werde das Recht des Patienten auf freie Arztwahl verletzt. Ebenfalls 2003 kam das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein zu dem Schluss, dass Vereinbarungen illegal sind, die für niedergelassene Mediziner eine übermäßige Vergütung vorsehen. Die Richter kassierten damit eine Kooperation zwischen einer Klinik und niedergelassenen Augenärzten, die der Klinik an Grauem Star erkrankte Patienten zur Operation überwiesen hatten. Prämienzahlungen sind keine Gerüchte mehr.Dokumente, die dieser Zeitung vorliegen, belegen, dass sich der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK) bereits im März 2007 erstmals mit der Thematik beschäftigt hatte. In einem Papier von damals heißt es: "Teilweise sind Entwicklungen zu beobachten, dass Krankenhäuser durch bestimmte Ärzteverbünde oder -netzwerke zu Kooperationen gedrängt werden, indem angedroht wird, bei einer Weigerung zum Vertragsabschluss keine Patienten mehr in die betreffenden Krankenhäuser einzuweisen." Ziel der Absprachen sei, dass Einweisungsprämien gezahlt oder Leistungen der Klinik ausgelagert werden. "Wir haben zunächst versucht, die Probleme systemintern zu lösen", sagt DKG-Sprecher Moritz Quiske. Ohne Erfolg.Ein großes Problem ist, dass die Verträge nicht offen gelegt werden müssen. Sie gedeihen im Dunkeln des Gesundheitswesens. Und das behindert die Aufklärung. Denn jede Kooperation zwischen Praxisärzten und Kliniken muss sorgfältig geprüft werden, nicht jede verstößt gegen Gesetze. Es ist eine Gratwanderung, welche Leistung zu welchen Konditionen in welchen Fällen ausgelagert werden darf. Das belegen Briefwechsel des Bundesgesundheitsministeriums mit den Landesministerien, in denen anhand vieler Paragrafen gestritten wird, welche Vertragsarten zulässig sind.Ärztepräsident Hoppe hat seinen Kollegen auf der Basis der Berufsordnung nun harte Strafen angedroht. Doch bislang waren Ärztekammern nicht bekannt dafür, besonders engagiert gegen schwarze Schafe in der Ärzteschaft vorzugehen, kritisiert Dina Michels, Chefermittlerin der Krankenkasse KKH-Allianz. Und so ist der Streit um Prämien bisher auch ein Streit um Huhn und Ei. Klinikvertreter klagen Praxisärzte der Erpressung an, Ärztepräsident Hoppe schießt sich auf die Kliniken ein: "Krankenhäuser verhalten sich inzwischen so, wie sich die pharmazeutische Industrie seit eh und je verhalten hat", wagt er den schlimmsten Vergleich, den das Gesundheitswesen bietet. "Es passieren Dinge, die man als kriminell bezeichnen muss. Der Treiber ist nicht mehr die gute Patientenversorgung, sondern das Geld."------------------------------Grafik: Wie wichtig ist das Thema "Einweisermarketing für Ihre Klinik?Foto: Wegweiser im Gesundheitswesen: Niedergelassene Ärzte bestimmen oft, in welche Klinik ihre Patienten gehen.
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