Kommentar

Nicht auf Wahlkampfgeschrei hören: Masken helfen auch bei niedrigen Inzidenzen

Der Liberale Wolfgang Kubicki fordert ein komplettes Ende der Maskenpflicht. Ein Irrtum. Die Fehler des vergangenen Sommers dürfen nicht wiederholt werden.

Maxi Beigang
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4 Min
Auch diesen Sommer noch ein praktisches Accessoire, Masken schützen.

Auch diesen Sommer noch ein praktisches Accessoire, Masken schützen.

© Imago/photothek

Seit April vergangenen Jahres sind Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtendes Schutzinstrument im Kampf gegen die Pandemie. Orientiert haben sich die Regierenden bei den vielfach wechselnden Regelungen immer am aktuellen Infektionsgeschehen, an Inzidenz- und R-Werten. Richtig so, auch die Maskenpflicht ist eine Form der Grundrechtseinschränkung. In den vergangenen 15 Monaten gab es in der Pandemiebekämpfung aber, wortwörtlich, kaum Atempausen. Die weitreichende Maskenpflicht war alternativlos, die Beschneidung dieser Grundrechte immer gerechtfertigt.

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Doch mit dem anhaltenden Rückwärtstrend der Neuinfektionen müssen Regierende ihre Corona-Verordnungen auf den Prüfstand stellen und abwägen, wo und inwiefern es noch legitim ist, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter über die Freiheitsrechte der Einzelnen zu stellen. Und das mit der Verhältnismäßigkeit ist ja immer so eine Sache in der Pandemiebekämpfung. Die Covid-19-Krise ist und war ein politischer Drahtseilakt zwischen Freiheit und Sicherheit, nicht immer hat die Politik die richtige Balance gewahrt. Deutsche Gerichte kassierten im Pandemiejahr Beherbergungs- und Versammlungsverbote, forderten bei Gottesdienstverboten Ausnahmeregelungen und Einzelfallentscheidungen. Insgesamt haben sie immer wieder gezeigt: Trotz dauerhaften Stresstests, unser Rechtsstaat funktioniert auch in der Pandemie noch ziemlich gut.

Seit Mitte Mai liegt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz nun aber schon kontinuierlich bei unter 100 bestätigten Corona-Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In Berlin betrug sie am Freitag sogar nur noch 9, weniger als 310 Neuinfektionen wurden in der Hauptstadt innerhalb einer Woche gemeldet. Noch weniger Fälle gab es zuletzt Mitte August vergangenen Jahres. Grund genug, auch die Maskenpflicht einer staatlichen Durchsicht zu unterziehen.

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Am Dienstag beschloss der Senat deshalb die „Dritte Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, zugegebenermaßen ein etwas sperriger Titel für ein Zurück zu fast vergessenen Freiheiten. Konkret ermöglichen die Regierenden damit aber wieder eine Art gesellschaftliches Leben. Volksfesten und Clubbesuchen sind wieder möglich, dagegen entfällt die Maskenpflicht im Freien nun fast komplett. Nur dort, wo Abstände draußen nicht eingehalten werden können, ist sie in Berlin noch zwingend.

Die rot-rot-grüne Regierung folgt damit auch einem Vorstoß der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die stellte die Maskenpflicht angesichts sinkender Inzidenzzahlen bereits am vergangenen Wochenende infrage und forderte die Länder in der Bild am Sonntag (BamS) auf, zu überprüfen, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, plädierte dagegen gleich für ein komplettes Ende der Maskenpflicht: „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagte er der BamS. Ganz im freiheitsliebenden Sinne der Liberalen drängt er auf mehr Eigenverantwortung der Menschen, die wieder zentraler Bestandteil des Zusammenlebens werden müsse, „nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat“.

Es ist richtig: Ob und wie Grundrechte beschnitten werden, egal zu welchem Zweck, muss immer mit der Goldwaage bestimmt werden. Bei den aktuellen niedrigen Zahlen an Neuinfektionen ist es kaum mehr nachvollziehbar, Menschen dauerhaft und überall zum Tragen der Masken zu zwingen. Auch prophylaktische Gründe, die Sorge um Mutationen und eine mögliche vierte Welle, sind verfassungsrechtlich nicht geeignet, im Jetzt die gesamte Bevölkerung in ihren Rechten einzuschränken. Dennoch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei und Masken schützen – auch bei niedrigen Inzidenzzahlen – weiterhin.

Aus dem vergangenen Sommer sollten, nicht nur politisch, Lehren gezogen werden. Warum dieses Jahr mit verfrühten Lockerungsschritten wieder leichtsinnig handeln? In Innenräumen ist die Chance weiterhin höher, sich anzustecken. In Innenräumen kann es weiterhin im Handumdrehen zum sogenannten Superspreading kommen. Innenräume sind weiterhin gefährlicher. In Innenräumen wiegt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiterhin schwerer als die individuelle Entfaltung des Einzelnen. Deshalb ist es richtig, dass Berlin zwar der Bundesjustizministerien Lambrecht Gehör schenkt, bei Kubickis Wahlkampfgeschrei aber weghört.

Dieser Text ist in der Wochenendausgabe der Berliner Zeitung erschienen – jeden Sonnabend am Kiosk oder hier im Abo.

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