Zur Prostitution gezwungene Ausländerinnen sollen besser als bisher geschützt werden. Die Berliner Fachkommission "Frauenhandel" will dies in der kommenden Woche dem Senat vorschlagen."Es geht um Leib und Leben", sagt Frauenstaatssekretärin Helga Korthaase. "Ziemlich wütend" ist sie deshalb auf die jüngste Abschiebung einer 20jährigen Ukrainerin. Die Staatssekretärin möchte den Fall nicht zu den Akten legen, sondern Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) schriftlich um Hilfe bitten. "Wir sollten versuchen, die Frau zurückzuholen", so die Staatssekretärin. Sie hat "überhaupt kein Verständnis", daß Tatjana P. in einem anstehenden Prozeß als Zeugin gegen zwei des Menschenhandels und der Vergewaltigung beschuldigte Männer nicht mehr aussagen kann. Die Frau soll Ende vergangenen Jahres von mehreren Männern nach Deutschland verschleppt worden sein. Nach Angaben von Anwältin Regina Götz wurde Tatjana P. dann in einer Berliner Wohnung festgehalten, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Bei einer Razzia in der Wohnung sei die Frau Anfang Februar schließlich festgenommen und wegen "unerlaubter Erwerbstätigkeit" in Abschiebehaft genommen worden. Vergeblich will sich die Anwältin bemüht haben, den Aufenthalt der Ukrainerin zu verlängern. Vor wenigen Tagen wurde Tatjana P. überraschend in die Heimat zurückgeschickt, obwohl aufgrund ihrer Aussagen die Kriminalpolizei - sowohl nach Aussagen von Helga Korthaase wie der Anwältin - zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Mindestens ein Dutzend Frauen, die illegal in Berlin leben, würden jährlich aufgegriffen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Helga Korthaase ist sich jedoch sicher, daß die Dunkelziffer noch weit höher liegt. Vor diesem Hintergrund hatten sich CDU und SPD bereits in der Koalitionsvereinbarung verständigt, daß "Frauen und Mädchen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, Anspruch auf Unterstützung haben". Dazu sollen aufenthaltsrechtliche Regelungen gehören, um solche Frauen ungehindert vor Gericht auftreten zu lassen. "Es existiert keine schriftliche Bitte der Kriminalpolizei", weist der Sprecher der Innenverwaltung, Thomas Raabe, die konkreten Vorwürfe im Fall Tatjana P. zurück. Außerdem gebe es zwei weitere Zeuginnen. "Wenn das Parlament so entscheidet, kommen wir daran nicht vorbei", reagiert er zugleich mit Blick auf den von der Fachkommission angestrebten Zeuginnenschutz zurückhaltend. +++
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