BERLIN, 27. Juni. In der vergangenen Woche sah sich der Augsburger Richter Maximilian Hofmeister gezwungen, neuerlichen Spekulationen über ein Schnellverfahren gegen den früheren Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls öffentlich entgegenzutreten. Per Rundmail ließ er seinen Pressesprecher verbreiten, dass der am Dienstag beginnende Pfahls-Prozess nicht abgekürzt werde und es bei den zunächst anberaumten zwölf Sitzungstagen bleibe.Geheimes Konto in der SchweizDie Spekulationen waren nach einer abermaligen Vernehmung Pfahls' durch die Augsburger Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag entstanden. Der frühere CSU-Politiker, dem Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, hatte bereits am 28. April in einem neunstündigen Verhör durch die Staatsanwaltschaft ein Teilgeständnis abgelegt. Manche Journalisten vermuteten nun, dass bei der Vernehmung in der vergangenen Woche eine Abmachung ausgehandelt worden sein könnte, mit der das Verfahren vorschnell zum Abschluss gebracht werden soll.Dass es dazu offenbar nicht kommen wird, mag vor allem die Wahlkampfstrategen der Union beunruhigen. Ruft der Pfahls-Prozess doch noch einmal den Schwarzgeldskandal der Helmut-Kohl-CDU in öffentliche Erinnerung, ein Thema, mit dem die erneuerte Union unter Angela Merkel eigentlich nichts mehr zu tun haben will. Denn die Vorgänge, wegen der sich der jetzt 62-jährige Pfahls vor Gericht verantworten muss, führen zurück in die Jahre 1987 bis 1992. Pfahls war damals der für die Rüstungsindustrie zuständige Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums.Schon bald nach Pfahls' Amtsantritt machte sich der Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber an den Geld und schnelle Autos liebenden CSU-Politiker heran. Die Verbindung zu ihm sei von Schreiber mit Geld befördert worden, gibt Pfahls zu. 873 000 Mark will er in bar von dem Lobbyisten erhalten haben, gut ein Drittel davon in seiner Amtszeit als Staatssekretär. Zudem habe Schreiber für ihn auf einem Schweizer Konto 3,8 Millionen Mark gebunkert, sagte er der Staatsanwaltschaft. Von diesem Geld will Pfahls aber nichts bekommen haben.Das Teilgeständnis des früheren Politikers, das er wohl auch vor Gericht wiederholen wird, ist äußerst geschickt auf die Beweislage der Staatsanwaltschaft abgestimmt. Da die Indizienkette für die Auszahlung der 873 000 Mark an Pfahls recht dicht ist, gibt der Angeklagte auch den Erhalt dieser Summe zu. Zugleich erklärt er jedoch, das Geld nicht - wie es die Staatsanwaltschaft behauptet - für ein konkretes Rüstungsgeschäft erhalten zu haben. Schreiber habe ihm diese Summe vielmehr ganz allgemein für Lobbytätigkeit übergeben, behauptet Pfahls. Käme er damit durch, könnte ihn das Gericht nicht wegen Bestechlichkeit verurteilen, sondern nur wegen des weniger schwer wiegenden Deliktes der Vorteilsannahme.Ebenso clever gehen Pfahls und seine Verteidiger mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung um. Laut Anklage hatte Schreiber seit 1991 rund 3,8 Millionen Mark auf ein Schweizer Konto mit der Deckbezeichung "Holgart" eingezahlt, das er treuhänderisch für Pfahls führte. Weil der Angeklagte die Existenz dieses Treuhandkontos vor den Finanzbehörden verschwieg, habe er Steuerhinterziehung begangen.Nicht zu viel einräumenPfahls bestätigt in seiner Vernehmung zwar die Existenz des Schweizer Kontos. Schreiber habe gesagt, das Geld sei für die Mitwirkung an drei Rüstungsgeschäften - "Fuchs"-Spürpanzer für Saudi- Arabien, U-Boote für Israel und Militärfahrzeuge für die US-Armee - bestimmt. Gleichwohl habe er auf das Schweizer Konto keinen Zugriff gehabt, so Pfahls. Er habe weder gewusst, bei welcher Bank sich das Konto befand, noch wie hoch das Guthaben gewesen sei.Gelingt der Staatsanwaltschaft nicht der Beweis des Gegenteils, dann kann das Gericht Pfahls wegen Steuerhinterziehung nicht zur Verantwortung ziehen. Der Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom November 2004: Demnach muss ein Treugeber - in diesem Falle Pfahls - Weisungsrecht und Kontovollmacht für ein von einem Treuhänder - hier Schreiber - geführtes Konto haben. Andernfalls könne man nicht von einem "steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis" ausgehen, urteilte der Bundesgerichtshof.------------------------------Fünf Jahre auf der FluchtIm Jahre 1995 eröffnet die Augsburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber. Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung und Bestechung. Zu den weiteren Beschuldigten in dem Verfahren gehören neben zwei Managern des Rüstungskonzerns Thyssen, der Sohn von Franz Josef Strauß, Max Strauß, der frühere CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep wie auch Ludwig-Holger Pfahls, damals "President of Daimler Benz Asia" in Singapur. Pfahls hatte vor seinem Wechsel in die Wirtschaft eine steile politische Karriere hingelegt. So war er Staatssekretär im Verteidigungsministerium und Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz.Am 22. April 1999 erlässt das Amtsgericht Augsburg Haftbefehl gegen Pfahls. Die Generalstaatsanwaltschaft in München drängt die Augsburger erfolglos, den Haftbefehl zurückzunehmen. Der Vorgang wird in München weiter geprüft, wodurch der Vollzug verzögert wird.Am 6. Mai 1999 kommt Pfahls in die deutsche Botschaft in Singapur und beurkundet einige dringende Vermögensangelegenheiten.Am 7. Mai 1999 wird das Auswärtige Amt von dem Haftbefehl gegen Pfahls unterrichtet. Da befindet sich dieser bereits auf dem Weg nach Taiwan, das kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat. Ebenfalls im Mai lässt Pfahls von seinen Konten in Düsseldorf, Brüssel, Luxemburg und Singapur 850 000 Mark an eine ihm gehörende Hongkonger Firma überweisen.Für den 3. Juli 1999 kündigt Pfahls den deutschen Behörden seine Rückkehr an. Tatsächlich liegt eine Flugbuchung von Taipeh über Hongkong nach München vor. Im Transitbereich des Hongkonger Flughafens wird Pfahls an diesem Tag das letzte Mal gesehen. Danach verliert sich seine Spur für fünf Jahre.Am 20. Dezember 2001 setzt das BKA Pfahls auf seine Liste der meistgesuchten Personen. Zwei Wochen später erhebt die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen Pfahls wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.Am 13. Juli 2004 wird Pfahls in Paris von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes gestellt. Er lässt sich widerstandslos festnehmen. Einen Monat zuvor hatte er mit einem Fax Kontakt zu einem deutschen Anwalt aufgenommen. Das in Frankreich aufgegebene Schriftstück führte die Fahnder damals auf Pfahls' Spur.Am 20. Januar 2005 wird Pfahls von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert.Am 28. Juni 2005 beginnt der Prozess gegen Pfahls vor dem Augsburger Landgericht.------------------------------Foto (2): Ludwig-Holger Pfahls muss sich wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.Karlheinz Schreiber, Rüstungslobbyist
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