Für rund 2,9 Millionen Versicherte der IKK classic endet am Montag eine Frist, von der viele von ihnen vermutlich nichts wissen. Die bundesweit geöffnete Innungskrankenkasse mit Sitz in Dresden hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August von 3,40 auf 3,85 Prozent angehoben. Wer deshalb die Kasse wechseln will, muss die Kündigung bis zum 31. August auf den Weg bringen. Danach ist das Sonderkündigungsrecht erloschen.
GKV-Spargesetz
Krankenkasse wechseln: Wer bis zum 31. August kündigen sollte
Drei Kassen haben 2026 mitten im Jahr die Beiträge erhöht. Künftig müssen sie das nicht mehr ankündigen – Versicherte müssen selbst nachsehen.
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Gesundheitskarten gesetzlicher Krankenkassen: Bei einem Wechsel sind einige Aspekte zu beachten.
© dpa
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