In der Kündigung rechnete ihm sein Arbeitgeber den Kalorienverbrauch vor: bis zu 3300 Kilokalorien, Puls bei bis zu 90 Prozent des Maximums, „schwere körperliche Belastung“. Der Mann war krankgeschrieben und hatte am 13. April 2025 den Rotterdam-Marathon in 3:27:58 Stunden beendet.
Zwei Tage später war er seinen Job los. Zu Unrecht, wie das Berufungsgericht in Den Haag (Gerechtshof Den Haag) am 22. September entschieden hat. Das niederländische Reiseportal Prijsvrij muss ihm gut 60.000 Euro zahlen.
Plötzliche Sehprobleme, später Diagnose Myasthenia gravis
Der Mann hatte im Juli 2024 bei Prijsvrij angefangen, befristet auf ein Jahr. Im Dezember sah er plötzlich kaum noch richtig und meldete sich krank.
Im Februar 2025 stand die Diagnose so gut wie fest: Myasthenia gravis. Die Autoimmunerkrankung schwächt die Muskeln und zeigt sich oft zuerst an den Augen, etwa mit Doppelbildern oder hängenden Lidern
Für den Ausgang des Verfahrens wurde ein Detail entscheidend. Schon beim ersten Termin mit dem Betriebsarzt am 3. Januar 2025 hatte der Mann erzählt, dass er viermal pro Woche läuft und für einen Marathon trainiert. Die Arzt notierte das in seiner Akte.
Lohnstopp drei Wochen nach der Krankmeldung
Am 6. Januar schrieb der Chefjurist des Reiseportals, man zweifle an der Krankmeldung. Der Mann habe am nächsten Morgen um 9 Uhr im Büro zu sein, bis dahin werde der Lohn ausgesetzt.
Den Lohnstopp nahm die Firma später „aus Kulanz“ zurück. Als der Mann sein Profil bei der Lauf-App Strava auf privat stellte, verlangte sie binnen fünf Tagen Auskunft, ob er noch trainiere.
Detektei observiert den kranken Mitarbeiter
Im März ließ Prijsvrij ihn von einer Detektei beobachten. Die Ermittler folgten ihm an mehreren Tagen und fotografierten ihn. Ihr Ergebnis: Er fuhr sein Kind rund 3,5 Kilometer zur Schule und erledigte Einkäufe mit dem Auto.
Für die Firma war das Täuschung, der Betriebsarzt hatte ihm Einschränkungen beim Autofahren bescheinigt. Zu seinem Termin bei ihr in Den Bosch ließ sich der Mann allerdings von seinem Bruder fahren. Auch das steht im Detektivbericht.
Marathon am 13. April, Kündigung zwei Tage später
Vom Marathon erfuhr Prijsvrij nach eigenen Angaben erst am Renntag selbst. Der Mann kam auf Platz 3112 von 17.843 Teilnehmern ins Ziel. Am 15. April folgte die fristlose Kündigung.
Die Firma warf ihm darin vor, er habe entweder seine Beschwerden übertrieben oder sei trotz Sehproblemen mit seinem Kind im Auto gefahren. In beiden Fällen sei das Vertrauen zerstört.
Gericht: Der Arbeitgeber wusste vom Marathon-Training
Die Richter ließen keinen Vorwurf gelten. Eine Täuschung muss der Arbeitgeber beweisen, und das gelang Prijsvrij nicht. Die kurzen Fahrten passten zu dem, was der Mann selbst über seinen Zustand gesagt hatte.
Beim Laufen wurde das Gericht deutlich. Prijsvrij wusste seit Anfang Januar, wie viel der Mann trainierte.
Dass der Mann tatsächlich arbeitsunfähig war, bestritt die Firma in der Berufung übrigens gar nicht mehr.
Detektiv-Einsatz war ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre
Schon in erster Instanz hatte der Arbeitsrichter am Gericht Rotterdam die Observation als unverhältnismäßig und schweren Eingriff in das Privatleben des Mannes und seiner Familie gewertet. Ausgerechnet Stress sollte er wegen seiner Krankheit unbedingt meiden.
Das Berufungsgericht wurde noch schärfer: Prijsvrij habe den Mann aus einem bloßen Bauchgefühl heraus aggressiv behandelt und unnötig unter Druck gesetzt.
60.000 Euro Entschädigung als Abschreckung
Den echten Verdienstausfall bis zum regulären Vertragsende im Juni 2025 setzt das Gericht bei nur rund 4550 Euro brutto an. Die Entschädigung liegt trotzdem bei 50.000 Euro, und das mit Absicht.
Die Firma zeige keine Einsicht, so die Richter. Ihr Chefjurist räumte in der Verhandlung bloß ein, man hätte „vielleicht mit mehr Nuance“ handeln können. Würde Prijsvrij nur den Lohnausfall ersetzen müssen, hätte das nach Ansicht des Gerichts keine abschreckende Wirkung, weder auf die Firma noch auf andere Arbeitgeber.
Mit Abfindung und Schadensersatz für die übergangene Kündigungsfrist kommt der Mann auf 60.070,42 Euro brutto, hinzu kommen die Verfahrenskosten. Seine Forderung nach 70.000 Euro wies das Gericht ab. Ob Prijsvrij noch vor den Hoge Raad zieht, das höchste Gericht der Niederlande, ist offen.
Sport trotz Krankschreibung: Was in Deutschland gilt
Auch in Deutschland verlangt eine Krankschreibung keine Bettruhe. Erlaubt ist, was die Heilung nicht gefährdet. Das Arbeitsgericht Stuttgart billigte einem Läufer mit gebrochenem Schulterblatt sogar die Marathon-Teilnahme (Az. 9 Ca 475/06), wie Stiftung Warentest berichtet.
Gefährlich wird es bei genesungswidrigem Verhalten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2006 die fristlose Kündigung eines Mannes, der trotz Hirnhautentzündung im Hochgebirge Ski fuhr (Az. 2 AZR 53/05).
Detektive dürfen Arbeitgeber nur bei konkretem Verdacht einsetzen. Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg scheiterte eine Kündigung, weil der Detektiv den Kläger auf dessen Grundstück beobachtet hatte (Az. 1 Sa 250/22).
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