Kurze

BLZ
1 Min

Erbschaftsteuer-Freibetrag Bonn. Deutliche Entlastungen bei der Erbschaftsteuer rückwirkend zum 1. Januar 1996 sieht der vom Bundesfinanzministerium fertiggestellte Entwurf des Jahressteuergesetzes 1997 vor. Die persönlichen Freibeträge für Ehegatten sollen von 250 000 auf eine Million Mark angehoben werden. Für Kinder ist eine drastische Erhöhung von 90 000 auf 750 000 Mark vorgesehen. +++

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner