Erbschaftsteuer-Freibetrag Bonn. Deutliche Entlastungen bei der Erbschaftsteuer rückwirkend zum 1. Januar 1996 sieht der vom Bundesfinanzministerium fertiggestellte Entwurf des Jahressteuergesetzes 1997 vor. Die persönlichen Freibeträge für Ehegatten sollen von 250 000 auf eine Million Mark angehoben werden. Für Kinder ist eine drastische Erhöhung von 90 000 auf 750 000 Mark vorgesehen. +++
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