Die Aufarbeitung des islamistischen Terroranschlags auf den CSD hat erst begonnen. Und immer mehr Fragen tun sich auf. Die wichtigste: Wieso setzte ein Gericht eine „Hochrisiko-Person“, einen islamistischen Gefährder, für den „Alarmstufe Rot“ galt, auf freien Fuß, obwohl er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt war? Hatte das Gericht nicht alle Informationen?
Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht Abdul Ballout wegen Verbreitens von Propaganda des Islamischen Staates (IS) und zweier Versuche, sich dem IS anzuschließen, zu 22 Monaten Haft verurteilt. Es entschied sich, das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Dies ist für Heranwachsende möglich, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind.
Das Jugendgerichtsgesetz sieht auch die Möglichkeit der „Vorbewährung“ vor. Diese bedeutet, dass erst später entschieden wird, ob ein Verurteilter ins Gefängnis muss. Abhängig gemacht wurde dies von der Einhaltung mehrerer Auflagen. Die Zeit in Freiheit nutzte Ballout jedoch, um den Anschlag zu begehen.
CSD-Terror
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Die Staatsanwaltschaft hatte kein Erwachsenenstrafrecht für den islamistischen Gefährder gefordert. Dabei lagen alle Fakten über Abdul Ballout auf dem Tisch.
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Die Berliner Polizei fand trotz Überwachung von Abdul Ballout keine Hinweise auf einen Terrorplan.
© Sebastian Gollnow/dpa
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