Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) hat alle 39 offiziellen Berliner Badestellen zum Baden freigegeben. Auf der Liste der Behörde ist die Badegewässerqualität durchgehend mit Grün gekennzeichnet. Die Wassertemperatur liegt an den meisten Stellen bei über 20 Grad.
Diese Temperatur erhöhe an einigen Badestellen allerdings das Risiko für das Ausschwärmen von Zerkarien, teilte das Lageso mit. Dabei handelt es sich um rund einen Millimeter große Larven von Saugwürmern, die üblicherweise in inneren Organen von Wasservögeln leben und über deren Kot ins Wasser gelangen.
Hautreizungen bei sensiblen Personen möglich
Badende könnten als Fehlwirte befallen werden, so das Lageso. Bei empfindlichen Personen könne es innerhalb weniger Stunden zu Hautreizungen kommen. Bei einer sogenannten Badedermatitis entstünden Quaddeln und juckende Hautknötchen, die bis zu drei Wochen bestehen bleiben könnten. Das Auftreten von Zerkarien sei jedoch kein Kriterium der Badegewässerqualität, sagte eine Sprecherin des Lageso.
Kurzzeitig erhöht ist das Risiko dem Amt zufolge am Strandbad Wannsee, Strandbad Friedrichshagen, an der Krummen Lanke, am Kleinen Müggelsee, am Strandbad Müggelsee und am Schlachtensee. Vor allem Kinder sollten längere Aufenthalte im Flachwasserbereich vermeiden. Nach dem Baden empfiehlt das Lageso, die Haut kräftig mit einem Handtuch abzurubbeln und nasse Badebekleidung auszuziehen.
Am Tegeler See kommen laut Lageso mit Wasserpflanzen vergesellschaftete toxinbildende Cyanobakterien, sogenannte Blaualgen, vor. Wasserpflanzenansammlungen am Ufer sollten daher gemieden werden.
Kontrolle alle 14 Tage
An den offiziellen Badestellen wird zwischen Mitte Mai und Mitte September alle 14 Tage die Wasserqualität überprüft. Dabei finden mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen statt, zudem wird das Algenwachstum überwacht. Bei einer Überschreitung von Grenzwerten werden nach Angaben des Lageso umgehend neue Untersuchungen veranlasst und Warnungen veröffentlicht.
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Weitere Gewässer werden alle vier Wochen beprobt. Werden Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten, können Warnungen, Empfehlungen oder Badeverbote ausgesprochen werden. (mit dpa)
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