In den Dienstgebäuden soll zudem die Warmwasseraufbereitung reduziert und die Beleuchtung reduziert oder abgestellt werden. Bei einer Kürzung der täglichen Heizdauer um zwei bis drei Stunden sei ein zusätzlicher Spareffekt von acht bis zehn Prozent zu erzielen, hieß es in der Mitteilung. Die zulässige Raumtemperatur könne auch weiter reduziert werden, wenn die Arbeitsstättenverordnung dies künftig zulasse.
Nach Angaben der Staatskanzlei verfügt die Landesverwaltung über rund 850 Gebäude auf knapp 500 eigenen oder angemieteten Liegenschaften. In den 190 landeseigenen Liegenschaften mit 518 Gebäuden werde mit etwa 107 Gigawattstunden pro Jahr so viel Wärme verbraucht wie in 5000 Einfamilienhäusern. Der Stromverbrauch entspreche mit 35 Gigawattstunden dem Verbrauch in 10 000 Einfamilienhäusern.
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