POTSDAM. Immerhin 84 Prozent aller bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger in Brandenburg haben ihre Hartz-IV-Fragebögen bereits ausgefüllt und zurückgesandt. "Wer seinen Fragebogen aber erst ab Mitte Dezember ausfüllt, dem wird das Arbeitslosengeld II nicht zum Januaranfang ausgezahlt werden können", sagt Rolf Seutemann, Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit in Berlin-Brandenburg. Nicht alle bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger würden überhaupt einen Antrag stellen, sagt Seutemann. So kenne er einen Beamten in einem Potsdamer Ministerium, dessen arbeitslose Frau das Arbeitslosengeld II gar nicht erst beantragen wird. Offen aber ist noch, ob Behörde und Kommunen tatsächlich in der Lage sein werden, das Arbeitslosengeld II pünktlich und rechtlich korrekt auszuzahlen. Denn anders als in Berlin gibt es in Brandenburg noch keine Verträge zwischen Landkreisen und Arbeitsagenturen über die gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften. Diese, kurz Arge genannt, sollen Gelder verteilen und Arbeit vermitteln. Ein Landkreis, der Barnim, hat sich immer noch nicht entschieden, ob er sich überhaupt an einer Arge beteiligt. "Wir haben Bedenken wegen der Rechtsform und der damit verbundenen Risikohaftung", sagt der Barnimer Sozialdezernent Ulrich Gräfe. "Es muss gar keine Arge gebildet werden, um partnerschaftlich zusammenarbeiten zu können." Für den Landkreis gebe es aber eigentlich nur noch diese Möglichkeit, sagt dagegen die Sprecherin der Arbeitsagentur Eberswalde. Tatsächlich sind die fünf Optionslandkreise, die Hartz IV selbstständig umsetzen, längst bestimmt worden.Und noch gravierender: Es steht rein juristisch noch gar nicht fest, von wem die Langzeitarbeitslosen künftig ihr Geld bekommen. Ein Landkreis hat schon mal Bescheide unter dem Logo "Agentur für Arbeit - der Landrat" verschickt, ein anderer Kreis verschickt korrekterweise Briefe als "Agentur für Arbeit handelt nach Paragraf 65 a für den Landkreis". In der Rechtshilfebelehrung aber ist der Kreis als Widerspruchsbehörde angegeben. Jutta Schlüter vom Landkreistag Brandenburg findet das "alles im Moment überhaupt nicht optimal gelöst". Letztlich könne der Kreis für Fehlbescheide haftbar gemacht werden.Wegen der Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und Sozialämtern gibt es auch in der Belegschaft Probleme. So verdienen die Sozialamtsmitarbeiter der Kommunen häufig deutlich mehr als die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen, sind mitunter auch qualifizierter, nun sollen aber alle das Gleiche machen. "Da prallen Welten aufeinander", sagt Rolf Seutemann. Dennoch sieht Michael Stübgen, Chef der Landesgruppe Brandenburg der Unionsbundestagsfraktion, "ein Windhundrennen" unter den Mitarbeitern der Sozialämter: Viele wollten in die Arge wechseln. Denn sonst müssten sie mit noch unliebsameren Posten Vorlieb nehmen.------------------------------Umsetzung // Zwei Modelle: Fünf Landkreise wollen die finanziellen Leistungen und die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernehmen - Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Oder-Spree, Uckermark und Spree-Neiße. In den anderen neun Landkreisen oder kreisfreien Städten schließen sich Arbeitsagentur und kommunales Sozialamt zusammen.Beispiel: Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat sich weitgehend auf die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit geeinigt. Dort werden 140 Personen arbeiten, allein dort gibt es 6 500 Bedarfsgemeinschaften mit 8 700 Personen zu betreuen. Ausgleich: Brandenburg selbst will laut Sozialministerin Ziegler zusätzlich Fallmanager zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ausbilden. Dazu sollen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Anspruch genommen werden.
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