Ziele der Reform seien eine Verbesserung der medizinischen Qualität und der Daseinsvorsorge der Kliniken, bekräftigte Lauterbach. Dafür soll das Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken mit einem größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
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