NEURUPPIN. "Love T + M = big". Den Satz hat Thomas B. vor vier Jahren für seine erste große Liebe in den Stamm einer Rotbuche im Bürgerpark von Templin (Uckermark) geritzt. Mit einer Axt und in 25 Zentimeter großen Buchstaben. Wenig später saß der damals 15-Jährige auf einer Parkbank und erzählte seine Liebestat einem Mann, der laut Thomas nett wie sein Opa war und sich nach dem Baum erkundigte. Der "nette Opa" entpuppte sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der gegen den Schüler Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattete. Das Strafverfahren wurde irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nicht aber die Schadenersatzklage der Stadt Templin.Nun ist es amtlich: "Love T + M" ist nicht nur "big", sondern auch teuer. Rund 6 400 Mark muss der heute 20-jährige Kochlehrling der Stadt Templin für seine in Holz geschlagene Liebeserklärung bezahlen. Dazu kommen die Gutachterkosten. Einen entsprechenden Vergleich schlossen die Stadt und die Familie des jungen Mannes am Freitag vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin.Jahrelanger Streit beigelegtAusschlaggebend bei dem Berufungsverfahren war das Gutachten eines Professors der Berliner Humboldt-Universität, der den Schaden auf 6 404 Mark bezifferte. Der Baumexperte sagte am Freitag aus, dass die Rinde des 80 Jahre alten Baumes an der Stelle der Einschläge zu 54 Prozent geschädigt worden sei. Schon 50 Prozent würden zu einem "Totalverlust des Baumes" führen. Der Wissenschaftler prophezeite der Buche eine Lebenserwartung von nur noch 15 Jahren. Einen von der Familie des Kochlehrlings eingebrachten schriftlichen Einwand eines Experten aus Kassel, der Baum würde keinen bleibenden Schaden davontragen, wies der Gutachter zurück. "Die Einschätzung meines Kollegen muss wohl am Biertisch entstanden sein."Mit dem Vergleich ging ein jahrelanger Streit zwischen der Familie des jungen Mannes und der Stadt Templin zu Ende. Die Stadtverwaltung hatte rund zwei Jahre nach den Axtschlägen von Thomas´ Eltern knapp 10 000 Mark Schadenersatz verlangt. "Ein Gutachter hatte den Schaden so hoch beziffert und erklärt, der Baum würde nur noch wenige Jahre leben", sagte der Anwalt der Stadt, Franz-Christoph Michel. Die Familie zahlte nicht, bot im Gegenzug aber 1 000 Mark für die Pflege der Rotbuche an. "Das fanden wir völlig ausreichend. Thomas war doch nur so verliebt", sagte Mutter Christiane B. Diese 1 000 Mark wiederum wies die Stadt als zu wenig ab, offerierte ihrerseits einen Vergleich, verlangte 5 000 Mark und biss damit bei der Familie des Jungen auf Granit. Also klagte Templin. Das Amtsgericht gab der Stadt Recht. Das Urteil Ende 1999: 10 000 Mark Schadenersatz. Der Anwalt des Jungen legte mit der Begründung Berufung ein, für Jugendliche sei das Einritzen der Initialien in einen Baum eine adäquate Art, ihre Liebe auszudrücken.Der Vorsitzende Richter Martin Lickfett sagte am Freitag nach der Einigung zu Thomas B.: "Zeigen sie ihre Liebe demnächst in anderer Form. Ihre Liebe muss damals groß gewesen sein, oder aber ihre Dummheit.""So viel Geld als Lehrling zu zahlen, das tut schon weh", sagte Thomas B. Er habe mit einem etwas milderen Ausgang gerechnet, wolle das Geld aber ohne Hilfe seiner Eltern abstottern. "Die Stadt muss auf den Schadenersatz bestehen, denn letztlich trifft es die Allgemeinheit", sagte Anwalt Michen. Man wolle den jungen Mann aber nicht ausnehmen. "Wir werden uns auf moderate Ratenzahlungen einigen.""Der Streit ist beigelegt. Wenn auch nicht so, wie wir es uns vorgestellt haben", sagte Christiane B. "Mein Sohn und ein paar seiner Freunde wollen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bekochen." Das solle keine Bestechung, sondern ein Friedensabkommen sein, um auch die letzten Spannungen zwischen ihnen und der Stadt auszuräumen."Love T + M = big" ist noch immer schwach im Stamm der Buche zu erkennen. Die Liebe zu Michaela hat nicht so lange gehalten. Seit zwei Jahren heißt Thomas B.s neue große Liebe Andrea. "In einen Baum werde ich aber nichts mehr ritzen", sagte der Lehrling. Küsse täten es auch, sie seien auch nicht so teuer.
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