Familienrecht

Leihmutter bringt Zwillinge zur Welt – Babys haben verschiedene Väter

Zwei Babys wachsen im selben Bauch heran – biologisch sind sie keine Geschwister. Heute wachsen sie in zwei Familien auf, doch das Gesetz von Queensland kannte einen solchen Fall nicht.

4 Min
Zwei Neugeborene liegen nebeneinander. (Symbolbild)

Zwei Neugeborene liegen nebeneinander. (Symbolbild)

© Westend61/imago

Eine Leihmutter in Australien ist gleichzeitig mit ihrem eigenen Kind und dem genetischen Kind eines anderen Paares schwanger geworden. Im November 2025 brachte sie beide am selben Tag per Kaiserschnitt zur Welt. Das Mädchen und der Junge wuchsen gemeinsam als Zwillinge im Mutterleib heran, sind aber genetisch nicht miteinander verwandt.

Für die beiden Familien war die Zuordnung eindeutig, für das Leihmutterschaftsgesetz des Bundesstaates Queensland nicht. Ein Gericht musste klären, ob die rechtliche Elternschaft des Mädchens auf dessen genetische Eltern übertragen werden durfte, obwohl der Junge bei den Eltern bleiben sollte, von denen er abstammt.

Das geht aus dem Urteil BNJ v DZ [2026] QCHC 13 des Kindergerichts von Queensland hervor. Richterin Jodie Wooldridge verkündete die Entscheidung am 21. August 2026. Nach Angaben des Gerichts fanden die Beteiligten keinen vergleichbaren veröffentlichten Fall in Australien.

Leihmutter wird auf zwei Wegen schwanger

Die Wunscheltern waren beim Abschluss der Vereinbarung 25 und 28 Jahre alt. Die Wunschmutter war ohne Gebärmutter geboren worden und konnte deshalb keine Schwangerschaft austragen. Über gemeinsame Bekannte und soziale Medien lernte das Paar die spätere Leihmutter und deren Ehemann kennen. Beide waren 27 Jahre alt und hatten bereits fünf Kinder.

Nach juristischer Beratung und psychologischen Gesprächen schlossen die vier im September 2024 eine Vereinbarung über eine nicht kommerzielle Leihmutterschaft.

Am 11. April 2025 setzte ein Kinderwunschspezialist der Leihmutter einen einzelnen Embryo ein, der aus Eizelle und Sperma der Wunscheltern erzeugt worden war. Beim Ultraschall am 28. April waren zwei Fruchthöhlen zu erkennen. Eine weitere Untersuchung am 12. Mai bestätigte zwei Föten.

DNA-Test enthüllt Kinder zweier Elternpaare

Ein DNA-Test nach einer Fruchtwasserentnahme ergab im November 2025, dass die beiden Föten von zwei Elternpaaren abstammten. Das Mädchen war die genetische Tochter der Wunscheltern. Der Junge war ohne medizinische Hilfe gezeugt worden und stammte von der Leihmutter und deren Ehemann.

Eine Verwechslung in der Kinderwunschklinik lag dem Urteil zufolge nicht vor. Die Klinik hatte nur den vorgesehenen Embryo eingesetzt. Der Junge wurde unabhängig davon auf natürlichem Weg gezeugt.

Das Gericht verweist auf die extrem seltenen Phänomene Superfekundation und Superfötation, ohne den Fall einem davon zuzuordnen. Bei einer Superfekundation werden zwei Eizellen desselben Zyklus getrennt befruchtet. Superfötation bezeichnet eine neue Empfängnis, obwohl bereits eine Schwangerschaft besteht.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Die Leihmutter und ihr Ehemann hätten zu diesem Zeitpunkt kein weiteres Kind geplant, hielt Wooldridge fest. Das bedeute jedoch keineswegs, dass der Junge nicht „geliebt und gewollt“ sei.

Die Wunscheltern waren bei der Geburt des Mädchens dabei, gaben ihm seinen Namen und nahmen es vom ersten Tag an in ihre Obhut. Der Junge blieb bei seinen biologischen Eltern. Seither wachsen die beiden Kinder in getrennten Haushalten auf.

Gesetz verhindert getrennte Übertragung der Elternschaft

Die rechtliche Schwierigkeit entstand durch Paragraf 24 des Leihmutterschaftsgesetzes von Queensland. Hat ein Kind lebende „Geburtsgeschwister“, darf ein Gericht die Elternschaft nur übertragen, wenn es dies für alle diese Kinder zugunsten derselben Wunscheltern tut.

Wäre der Junge im Sinne des Gesetzes ein „Geburtsgeschwister“ des Mädchens, hätte das Gericht den Antrag für das Mädchen ablehnen müssen. Die biologischen Eltern des Jungen wollten ihren Sohn behalten, die Wunscheltern beanspruchten ihn nicht. Sie beantragten lediglich, auch rechtlich als Eltern des Mädchens anerkannt zu werden. Bis zur Entscheidung waren noch die Leihmutter und ihr Ehemann in dessen Geburtsurkunde eingetragen.

Wooldridge entschied, dass der Junge im Sinne des Gesetzes kein „Geburtsgeschwister“ des Mädchens sei. Entscheidend war, dass nur das Mädchen infolge der Leihmutterschaftsvereinbarung geboren wurde. Die Zeugung des Jungen sei unabhängig von der Vereinbarung und ihrer Umsetzung erfolgt. Deshalb greife Paragraf 24 trotz der gemeinsamen Schwangerschaft nicht.

Das Gericht übertrug die rechtliche Elternschaft für das Mädchen daraufhin auf dessen genetische Eltern. Die Elternschaft des Jungen blieb davon unberührt.

Zwillinge wachsen in zwei Familien auf

Eine unabhängige Beraterin hatte zuvor untersucht, welche Folgen das getrennte Aufwachsen für die Kinder haben könnte. Direkt vergleichbare Forschung gebe es nicht. Allein das Leben in zwei Haushalten werde ihnen aber voraussichtlich nicht psychisch schaden, sofern beide ein stabiles und fürsorgliches Zuhause hätten.

Die gemeinsame Zeit im Mutterleib und die Geburt als Zwillinge könne dennoch dauerhaft emotional und für ihre Entwicklung bedeutsam sein. Beide Familien hätten bereits Kontakt, heißt es im Urteil. Die Kinder sollen einander kennen und ihrem Alter entsprechend erfahren, wie sie zur Welt gekommen sind.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner