Drohnenvorfall

„Mutmaßlich“ gestrichen, „gerichtsfest“ behauptet: Die Bundesregierung und ihr Leipzig-Problem

Der Kanzler behauptet, die Russland-Zuordnung beim Leipziger „Drohnenanschlag“ sei „gerichtsfest“. Doch Berlin kann dazu „keine rechtliche Einschätzung“ abgeben. Wie passt das zusammen?

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Prüfender Blick von Bundeskanzler Friedrich Merz: Öffentlich nachprüfbare Belege für die von ihm „gerichtsfest“ genannte Russland-Zuordnung des Leipziger Drohnenvorfalls gibt es bis heute nicht. (Symbolbild)

Prüfender Blick von Bundeskanzler Friedrich Merz: Öffentlich nachprüfbare Belege für die von ihm „gerichtsfest“ genannte Russland-Zuordnung des Leipziger Drohnenvorfalls gibt es bis heute nicht. (Symbolbild)

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Eigentlich ging es um eine Routinemitteilung. Außenminister Johann Wadephul reise zum Warsaw Security Forum, kündigte AA-Sprecher Josef Hinterseher in der Regierungspressekonferenz an. Mit dem jüngsten EU-Listungspaket seien mehr als 1600 Personen und Unternehmen sanktioniert, darunter Akteure mit Bezug zu dem „mutmaßlichen russischen Drohnenanschlag in Leipzig“.

Das Wort hat Spuren hinterlassen, bis ins amtliche Wortprotokoll. Dort hat die Bundesregierung hinter „mutmaßlich“ eine Anmerkung in eckigen Klammern eingefügt, die auf „Diskussion und Korrektur weiter unten“ verweist. Wer das Protokoll liest, erfährt also von der Korrektur, bevor er die Debatte darüber erreicht. Auf die Nachfrage dieser Zeitung, ob sie richtig gehört habe, antwortete Hinterseher zunächst nur: „Ja, wir haben diesen Anschlag attribuiert.“ Worauf sich sein „Ja“ bezog, ließ er offen.

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