Wolfgang Rothe buchte im Internet (Zahlung per Kreditkarte) einen Flug mit der litauischen Fluggesellschaft FlyLAL von Berlin-Tegel nach Palanga. Am Check-in Schalter gab es am Abflugtag allerdings erhebliche Schwierigkeiten, da das Personal weder den Reservierungscode noch den Namen des Herrn zum Einchecken verwenden konnte. Zwar war das Personal der Airline FlyLAL sehr freundlich, aber gelöst werden konnte das Problem nur dadurch, dass Rothe neue Hinflugtickets kaufen musste, um den Flug antreten zu können. Am Flughafen von Palanga wunderte man sich im FlyLAL-Büro, dass die Daten der Internetbuchung in Berlin nicht verwendet werden konnten. Beim Rückflug gab es keinerlei Probleme. Wieder in Deutschland angekommen, reklamierte Rothe bei der Airline die zu viel gezahlten 220 Euro. Die Firma bestätigte Rothe per E-Mail auch mehrfach den Fehler und sagte eine baldige Zurückzahlung zu, doch das Geld war ein halbes Jahr nach dem Flug immer noch nicht da. Rothe wandte sich nun Hilfe suchend an die Ombudsfrau. Sie erhielt umgehend Antwort: Die Verzögerung tue sehr leid. Das Geld werde sofort auf des Lesers Konto überwiesen. (füh.)
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