Beleidigungsdebatte

„Lügenfritz“-Beleidigung kostete Geld – Umfrage zeigt klare Haltung der Deutschen

Ein Facebook-Nutzer hatte Kanzler Merz beleidigt und musste zahlen. Ein großer Teil der Bevölkerung findet dieses Vorgehen laut Befragung richtig.

3 Min
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai in Berlin

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai in Berlin

© Kay Nietfeld/dpa

Nach der Verurteilung eines Facebook-Nutzers wegen der Bezeichnung von Kanzler Merz als „Lügenfritz“ ist eine Debatte über den Sonderschutz für Politiker entbrannt. Eine neue Umfrage zeigt nun, wie die Bürger dazu stehen.

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich dafür aus, dass die Beleidigung von Politikern weiterhin ein eigener Straftatbestand bleibt. In einer Forsa-Umfrage für RTL und den Stern plädierten 58 Prozent für den Erhalt des entsprechenden Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches. 38 Prozent sind dagegen für eine Abschaffung.

„Lügenfritz“ war strafbar – Andere Bezeichnungen nicht

Lediglich unter Anhängern der AfD findet sich eine Mehrheit für die Streichung der Vorschrift. Die Anhänger von Union, SPD, Linken und Grünen wollen den Paragrafen überwiegend beibehalten. Für die repräsentative Erhebung befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa am 4. und 5. Juni 1007 Menschen in Deutschland. Die Fehlerquote wird mit plus/minus drei Prozentpunkten angegeben.

Auslöser der Diskussion ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Öhringen bei Heilbronn. Dieses hatte im März per Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt, der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn handelt es sich um die erste bekannt gewordene Verurteilung im Zusammenhang mit zahlreichen Ermittlungsverfahren, die nach einem Besuch von Merz im vergangenen Oktober in Heilbronn eingeleitet worden waren.

Unter einem Facebook-Beitrag des örtlichen Polizeipräsidiums waren damals zahlreiche Kommentare abgegeben worden, in denen der Kanzler unter anderem auch als „Lackaffe“ oder „Pinocchio“ bezeichnet wurde. Die meisten Verfahren seien nach Angaben der Anklagebehörde jedoch eingestellt worden.

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Uneinigkeit in der Koalition

Nach der Verurteilung sprachen sich Unionspolitiker dafür aus, den Paragrafen 188 zu streichen. So hatte sich auch CDU-Fraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung der Vorschrift ausgesprochen. SPD-Politiker zeigten sich gegenüber einer Streichung hingegen skeptisch.

Paragraf 188 schützt Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, wenn die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021, als die gesetzlichen Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft wurden.

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