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Man müsste ein neues Völkerrecht erfinden

Mit der „regelbasierten Ordnung“ kommen wir nicht weiter: Wir brauchen objektive Kriterien in einem für alle akzeptablen Rechtssystem. Ein Plädoyer.

Jörg Arnold
13 Min
US-Präsident Donald Trump

US-Präsident Donald Trump

© Andrew Caballero-Reynolds/AFP

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Auf das Völkerrecht beruft man sich vor allem dann, wenn es die anderen sind, die es verletzen. So der fast einhellige Chor der Nato-Staaten in der EU in Bezug auf Russland. Demgegenüber stünden Verhalten und Positionen der Nato in völliger Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. Auch Russland sieht sich im Krieg, der nicht Krieg heißen darf, gegen die Ukraine vom Völkerrecht gedeckt.

Beim Vorwurf an den jeweils anderen, das Völkerrecht zu verletzen, was man selbst gerade nicht tue, verblasst das Wort „Völkerrecht“. Immer mehr wurde – und wird nach wie vor – von „regel-“ und „wertebasierter Ordnung“ gesprochen, was als eine Art vage Metapher erscheint, um nicht mehr das Wort „Völkerrecht“ in den Mund nehmen zu müssen.

Dem kommt entgegen, dass der Begriff „regelbasierte Ordnung“ völkerrechtlich umstritten und eine klare juristische Interpretation nicht gesichert ist. Entsprechend wird der Begriff nicht zuletzt in Deutschland in einem politischen und sogar moralischen Kontext benutzt. Aus der „regelbasierten Ordnung“ wird die „wertebasierte Ordnung“. Wenn überhaupt, wird das Völkerrecht dabei nur am Rande erwähnt. Zwar sei das Völkerrecht irgendwie Bestandteil der „regelbasierten Ordnung“, jedoch vor allem von rechtlich nicht bindenden Normen, Standards, Verhaltens- und Moralregeln geprägt. Indem diese einseitig und instrumentalisiert verwendet werden, gewinnt die Politik ein Höchstmaß an Flexibilität, um letzten Endes nicht nur nicht mehr vom Völkerrecht sprechen, sondern sich vor allem nicht mehr an dessen Verbindlichkeit gebunden fühlen zu müssen.

Die Bundesregierung beruft sich gerne auf die „regelbasierte Ordnung“.

Die Bundesregierung beruft sich gerne auf die „regelbasierte Ordnung“.

© Odd Andersen/AFP

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Das führt dazu, dass bei der Berufung auf die „regelbasierte“ beziehungsweise „wertebasierte Ordnung“ das Friedensgebot der UN-Charta sowie des Grundgesetzes in den Hintergrund gerückt – und der Weg zum Frieden in Stärke und Abschreckung oder sogar in einer völligen Umkehrung von Frieden gesehen wird. Es gilt dann das politische und moralische Mantra: Frieden durch Krieg! „Wer aber den Frieden will, der rede vom Krieg“, sagte schon Walter Benjamin. Oder in die heutige Zeit übertragen: „Wer aber den Krieg will, der rede vom Frieden.“

Auf der russischen Seite ist zu sehen, dass einerseits zwar die vom Westen instrumentalisierte „regelbasierte Ordnung“ kritisiert wird, weil sie zulasten des Völkerrechts, insbesondere der UN-Charta gehe, aber andererseits kein Wort darüber verloren wird, dass Russland durch den Angriff auf die Souveränität der Ukraine selbst die UN-Charta in gravierender Weise verletzt hat. Zur Begründung dieses Angriffs beruft man sich auf die völkerrechtswidrigen Kriege des Westens, wobei nicht zuletzt die sogenannte Schutzverantwortung bemüht wird, ein mit dem Völkerrecht nicht in Einklang stehender gewaltsamer Eingriff in einen Staat von außen, der als „humanitäre Intervention“ gilt.

Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland

Die vorstehend beschriebene Gemengelage einer „regel-“ beziehungsweise „wertebasierten Ordnung“ ist ein nicht unbedeutendes Argumentationsgeflecht bei der Entwicklung des Ukraine-Krieges von einem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hin zu einem nicht gerechtfertigten Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland.

Zum einen konnte damit die Vorgeschichte des Krieges vonseiten des Westens völlig ausgeblendet werden. Der Angriff auf die Ukraine erfolgte dann einzig als bösartige, völlig unbegründete Aktion Russlands – oder, wie oft postuliert wird, als Krieg Putins in Reinkarnation des Bösen. Die putschähnlichen Ereignisse auf dem Maidan im Jahre 2014 wurden ebenso unter den Teppich gekehrt wie die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen um die Donbass-Gebiete mit circa 14.000 Toten.

Zum anderen wurde das berechtigte Sicherheitsinteresse Russlands gegen die immer stärker voranschreitende Nato-Osterweiterung mit dem Ziel der Aufnahme der Ukraine in die Nato geleugnet, obwohl Russland bereits weit im Vorfeld des Ukraine-Krieges seine Sicherheitsinteressen gegenüber Nato und EU deutlich zur Sprache gebracht hatte. Mit dieser Leugnung tat der Westen alles, um Russland zu provozieren. Russland beging den schwerwiegenden Fehler, sich provozieren zu lassen. Diese Tatsachen müssen konsequenterweise zu der Einschätzung führen, dass es sich bei dem Beginn des Ukraine-Krieges um einen provozierten Angriffskrieg handelte.

Indem die nur wenige Wochen nach Kriegsbeginn erfolgreich verlaufenden Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland in Istanbul durch den Westen auf Geheiß des damaligen britischen Premiers Boris Johnson und des US-Präsidenten Joe Biden verhindert wurden, was erst Monate später an die Öffentlichkeit drang, war klar geworden, dass die Nato den Krieg gegen Russland fortsetzen will, und zwar in der Absicht und mit der Annahme, Russland eine strategische Niederlage zuzufügen.

Ab diesem Moment kippte der Charakter des Krieges der Ukraine von einem zunächst völkerrechtlich legitimen Verteidigungskrieg in einen nicht gerechtfertigten Stellvertreterkrieg. Den realistischen Friedensschluss ausgeschlagen zu haben, widersprach jeder Friedensvernunft und damit bereits zu diesem Zeitpunkt dem Friedensgebot der UN-Charta. Es geht auf Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ zurück, dass der Friedenszustand auf der Grundlage der Vernunft durch das Völkerrecht zur unmittelbaren politischen und moralischen Pflicht wird.

Russisch-ukrainische Verhandlungen in Istanbul, März 2022

Russisch-ukrainische Verhandlungen in Istanbul, März 2022

© Cem Özdel/imago

Doch die westliche Politik dachte nur in Kategorien von immer mehr Waffenlieferungen und immer mehr Wirtschaftssanktionen, den Sieg der Ukraine stellvertretend für den Westen vor Augen. Alle vernünftigen Stimmen, die besagten, dass dieser Krieg gegen Russland, noch dazu gegen Russland als Atommacht, nicht zu gewinnen wäre, wurden in den Wind geschlagen, jegliche diplomatischen Bemühungen unterlassen. Als dem Westen dämmerte, dass Russland doch nicht so ohne weiteres zu besiegen ist, kamen die Diskussionen und ernsthaften Bestrebungen auf, der Ukraine Waffen mit großer Reichweite zu liefern, die auf militärische Ziele in Russland zu richten seien.

Dass sich damit zugleich die Atomkriegsgefahr vergrößern würde, nicht zuletzt, weil der Einsatz solcher Waffen nicht treffsicher garantiert werden könne, wurde entweder als Bluff Putins abgetan oder von vornherein völlig bestritten. Jene, die auf solche Gefahr aufmerksam machten, galten bestenfalls als Panikmacher, schlimmstenfalls als Putinisten.

Spätestens mit dieser realen Gefahr musste hinterfragt werden, ob der Verteidigungskrieg der Ukraine und die Hilfe des Westens noch als gerechtfertigt, das heißt als angemessen angesehen werden konnte, da mit dieser Verstärkung der militärischen Hilfe unter Inkaufnahme atomarer Gefahr der Weg der westlichen Unterstützer von ehemals kollektiv Nothelfenden im Sinne von Art. 51 UN-Charta zu einer potenziellen Kriegspartei unmittelbar vorgezeichnet war. Auch wenn es beim bisherigen Kriegsgeschehen nicht zu dem befürchteten eskalierenden Einsatz von weitreichenden Waffen in Russland gekommen ist, ist diese Gefahr wie auch die atomare Gefahr keinesfalls gebannt.

Boykott des 28-Punkte-Plans durch Nato-Staaten der EU

Der kürzlich vorgelegte 28-Punkte-Plan der USA war auch aufseiten des Autors des vorliegenden Beitrags kurzzeitig mit der Hoffnung verbunden, dass dieser einen Schritt in Richtung Beendigung der Kämpfe mit dem Ziel eines dauerhaften Friedens bedeuten könnte. Anders der Politikwissenschaftler Johannes Varwick, der kurz nach Bekanntwerden des Plans im Freitag davon sprach, dass „ein Pessimist ein gut informierter Optimist“ sei und es deshalb schwergefallen sei, „auch nur zu hoffen, der 28-Punkte-Plan des erratischen US-Präsidenten Donald Trump könne einen gangbaren Ausweg aus der Ausweglosigkeit vorzeichnen“.

Wie Varwick allerdings zu Recht analysiert, geben die Nato-Europäer mit ihren Alternativvorschlägen weiterhin keine Zustimmung zu einem grundlegenden Nato-Verzicht der Ukraine und bestehen weiter auf deren uneingeschränkter Souveränität in Sicherheitsfragen. Die Ukraine, so heißt es im Plan der EU, werde nicht zur Neutralität gezwungen. Auch bei den territorialen Fragen solle es keine De-facto-Lösungen, wie im Trump-Plan vorgesehen, geben, sondern lediglich ein Einfrieren der derzeitigen Frontlinie.

Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass sich die Nato auf einen Krieg gegen Russland vorbereitet und einen solchen Krieg sogar beginnen könnte, und dies mit der unzutreffenden Begründung, dass auf eine russische Angriffsgefahr reagiert werden müsse. Gerade bei einem solchen Szenario ist die Gefahr eines Atomkrieges weiterhin real, und man wundert sich über politische und militärische Stimmen, die sie kleinreden oder gar für absurd halten. Die vor wenigen Tagen in Berlin ausgesprochene Warnung von Nato-Generalsekretär Mark Rutte vor „Kriegen wie zu Zeiten der Großeltern“ erscheint in Wirklichkeit als Einschwören der Europäer auf die Wiederkehr von Kriegen, als Erklärung deren Salonfähigkeit.

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Streit über die Gebietsabtretungen der Ukraine an Russland ist Folgendes zu hinterfragen: Die Ukraine wie auch ihre Unterstützer halten daran fest, dass diese Gebietsabtretungen, die Russland verlangt und die auch im 28-Punkte-Plan der USA zunächst verankert waren, aufgrund der Annexion der Krim und von Donbass-Gebieten völkerrechtswidrig seien und einem sogenannten gerechten Frieden nicht entsprächen, zumal die Verfassung der Ukraine dem entgegenstehe. Ein Waffenstillstandsabkommen oder ein Friedensvertrag wären in der Tat völkerrechtswidrig, wenn sie völkerrechtswidrige Gebietserlangungen anerkennen würden. Nur die Ukraine könnte freiwillige Gebietsabtretungen im Interesse eines Waffenstillstandes oder Friedens wirksam erklären.

Wladimir Putin Anfang Dezember im Gespräch mit Steve Witkoff und Jared Kushner im Kreml

Wladimir Putin Anfang Dezember im Gespräch mit Steve Witkoff und Jared Kushner im Kreml

© Alexander Kazakov/AP

Doch angesichts der Realität des Kriegsgeschehens stellt sich hier eine ganz andere Frage: Wie lange soll vonseiten der Ukraine mit Unterstützung des Westens gekämpft werden? Und um wie viel größer ist bis dahin das bisher ohnehin verheerende Ausmaß an getöteten Soldaten und Teilen der Zivilbevölkerung geworden? Einen Waffenstillstand beziehungsweise einen Friedensschluss immer weiter hinauszuzögern, wirft auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Erlangung eines sogenannten gerechten Friedens auf. Dieser Problematisierung wird vonseiten der Ukraine und des Westens in aller Regel entgegengehalten, dass ein sogenannter Diktatfrieden strikt verhindert werden müsse.

Hier kollidiert die Forderung der Verhinderung von Gebietsabtretungen mit dem Erfordernis einer Waffenruhe mit dem Ziel des Friedensschlusses. Dieses Erfordernis muss aber ebenfalls im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, konkret mit dem Friedensgebot. Wenn feststeht, dass die Ukraine und der Westen den Krieg gegen Russland nicht gewinnen können, dann muss im Interesse des Friedens der Realität des Krieges Rechnung getragen werden. Das wäre keine „Belohnung“ Putins für „seinen Krieg“, wie oftmals behauptet wird, sondern einzig und allein die Ausübung von Friedensvernunft beziehungsweise Friedensklugheit.

Es zeigt sich hier, was auch historisch im Grunde immer der Fall war, dass Friedensschlüsse in aller Regel aus einem Krieg heraus getroffen werden. Jene, die sich beharrlich gegen Friedensvernunft wenden und „Friedensgerechtigkeit“ verlangen, die entgegen der Faktizität auf der Einhaltung des zutreffenden völkerrechtlichen Grundsatzes beharren, dass bei Verletzung der Staatensouveränität keine dies anerkennenden völkerrechtlichen Verträge geschlossen werden dürfen, handeln im Interesse der Fortsetzung des Krieges und damit in Wirklichkeit gegen das Völkerrecht als Friedensrecht, ob sie das wollen oder nicht. Da hilft es dann auch nicht, der russischen Seite vorzuwerfen, so gerechtfertigt dieser Vorwurf auch sein mag, dass diese ihrerseits keinen Frieden will.

Die neuerdings von Wolodymyr Selensky erwogene Volksabstimmung in der Ukraine über Gebietsabtretungen im Donbass dient jedenfalls im Ergebnis nur der weiteren Verlängerung des Krieges. Und die Schritte, die die EU unter Führung von der Leyens, sowie von Merz, Macron und Starmer zur Benutzung eingefrorenen russischen Vermögens für die Ukraine unternimmt, tragen ebenfalls alles andere als dazu bei, den Krieg zu beenden. Im Interview von Michael Maier mit dem renommierten englischen Rechtsanwalt für Völkerrecht und Internationales Recht Robert Volterra in der Berliner Zeitung wird die Völkerrechtswidrigkeit dieses Vorhabens in aller Klarheit benannt. Der renommierte amerikanische Ökonom Jeffrey Sachs warnt vor einem internationalen Finanzcrash. Im Übrigen stellt sich letztlich sogar die Frage nach der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit der in dieser Weise maßgeblich handelnden Politiker, so abwegig das auf den ersten Blick aus den Augen des politischen und völkerrechtlichen Zeitgeistes auch erscheinen mag.

Das Problem mit der „Friedensangst“

Es sei nochmals auf Immanuel Kant hingewiesen: Völkerrecht ist als Friedensrecht konzipiert. Das freiheitsgesetzliche Rechtsdenken Kants rezipiert mit der Idee des ewigen Friedens den Begriff des „gerechten Krieges“ kritisch und hebt ihn zugleich auf. Für wirkliche Friedensschlüsse ist danach der Waffenstillstand die Voraussetzung. Ein Waffenstillstand hingegen, der bloß erfolgt, damit der Krieg weitergeht oder künftige neue Kriege geführt werden können, ist nach Kant kein Friedensschluss, sondern nur ein Aufschub der Feindseligkeiten.

Der einzelne Krieg ist durch einen Friedensvertrag zu beenden. Diese Vernunft gebietet auch die Staatsklugheit. Wirkliche Staatsklugheit würde alles tun, um durch beharrliches Hinwirken auf Friedensvertragsverhandlungen einen „Verhandlungsfrieden“ zu erreichen, dem ein Waffenstillstand vorausgeht. Solch ein Frieden ist ohne gegenseitige Kompromisse nicht zu erreichen. Die Kriegslogik will indes einen „Siegfrieden“. Damit befänden sich sowohl die Nato-EU-Staaten als auch Russland in einer „Friedensangst“, die der seit Kant erforderlichen friedenspolitischen Interpretation des Völkerrechts zuwiderliefe.

Bundeskanzler Friedrich Merz (r.) begrüßt Wolodymyr Selenskyj, den Präsidenten der Ukraine, bei dessen Ankunft im Garten des Bundeskanzleramtes in Berlin.

Bundeskanzler Friedrich Merz (r.) begrüßt Wolodymyr Selenskyj, den Präsidenten der Ukraine, bei dessen Ankunft im Garten des Bundeskanzleramtes in Berlin.

© Odd Anderson/AFP

Unvermeidbarkeit von Krieg und keine Hoffnung auf Frieden?

Angesichts der beschriebenen faktischen Ohnmacht des Völkerrechts bei der Verhinderung von Kriegen und der Herstellung von Frieden verschärft sich die dabei auftretende Hoffnungslosigkeit noch, wenn der Blick zugleich auf den Zusammenhang zwischen Kapitalismus und Krieg gerichtet wird; ein notwendiger Blick, der dennoch durch den Zeitgeist weitgehend verpönt ist.

Nach Bertolt Brecht hängen Kapitalismus und Krieg unmittelbar zusammen. Aber schon lange zuvor sprach Karl Marx ein Zitat eines englischen Gewerkschafters wiedergebend davon, dass das nach Maximalprofit gierende Kapital selbst den eigenen Galgen in Kauf nimmt. Gerade in der neuen entfesselten Phase, in der sich der Kapitalismus gegenwärtig befindet, hat dieser kein Interesse daran, Kriege zu verhindern. Es ist fast schon zu banal, darauf hinzuweisen, dass es die Rüstungskonzerne sind, die am Krieg am meisten verdienen. Doch genau hier liegt ein wesentlicher Schlüssel zum Verständnis von Krieg und Kapitalismus.

Doch handelt es sich dabei auch um eine unabdingbare Gesetzmäßigkeit, wonach kapitalistische Kriege unvermeidbar sind? Wäre dem so, gäbe es tatsächlich kaum Hoffnung auf Frieden. Dagegen sprechen jedoch lange Phasen der Entspannungspolitik, wie sie gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren zwischen Ost und West zu verzeichnen waren. Dazu trug die Tatsache bei, dass in dieser Zeit das Völkerrecht seine friedenspolitische Wirkung zeigte, was nicht zuletzt auch aufgrund der starken gesellschaftlichen Friedensbewegung im Kapitalismus erreicht wurde.

Die friedenspolitische Wirkung des Völkerrechts ist kein Selbstläufer. Die „Ohnmacht des Völkerrechts“ (so der Titel eines aktuellen Buches des Völkerstrafrechtlers Christoph Safferling, 2025) kann nur überwunden werden, indem die Geltung des Völkerrechts als Friedensrecht zur Wirksamkeit gebracht wird. Diese Wirksamkeit muss erzwungen werden. Darin besteht der Kampf um das Völkerrecht und damit um den Frieden. Erkämpfen lässt sich das nur durch eine geeinte gesellschaftliche Gegenmacht zum Krieg. Die genannten Erfahrungen, die damit in der länger zurückliegenden Vergangenheit gemacht wurden, aber auch die Vielzahl an gegenwärtigen gesellschaftlichen Friedensaktivitäten, die nach ihrer verbindenden Einigkeit jedenfalls im Kampf gegen eine drohende atomare Kriegsgefahr als kleinsten gemeinsamen Nenner rufen, lassen nicht „alle Hoffnung fahren“, um den Titel einer gerade veröffentlichten, aufrüttelnden und Mut machenden Flugschrift kritischer Intellektueller (wie Daniela Dahn, Michael Brie, Ingo Schulze, Hans-Eckardt Wenzel u.a.) in abgewandelter Form zu erwähnen. (Lasst alle Hoffnung fahren. Zornige Blicke, 2025)

Die jüngste öffentliche Initiative der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), von Friedrich Merz eine „Abkehr vom Feindbild Russland und eine neue Entspannungspolitik“ zu fordern, ist dem wahren Geist des Völkerrechts verpflichtet – dem Frieden und der Erhaltung der Menschheit.

Jörg Arnold, Strafrechtswissenschaftler im Ruhestand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg im Breisgau, hat in der Vergangenheit mehrfach zu Fragen des Zusammenhangs von Frieden und Recht publiziert; unter anderem hat er 2004 gemeinsam mit Kai Ambos das Buch „Der Irak-Krieg und das Völkerrecht“ herausgegeben sowie gemeinsam mit Albin Eser über „Vergangenheitspolitik und Transitionsstrafrecht“ geforscht. Dabei wurden auch die Möglichkeiten von Friedensschlüssen durch Recht untersucht."

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