Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat entschieden, dass die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich nach Deuschland ausgeliefert wird. Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hatte die Auslieferung beantragt, Liebich lehnte das ab.
Liebich kann gegen die Entscheidung Beschwerde einreichen, die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. Hierfür hat Liebich acht Tage nach Zustellung des Auslieferungs-Bescheides Zeit. Die Beschwerde muss beim Oberlandesgericht (OLG) in Prag eingelegt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Rechtsextremistin in Haft in Tschechien.
Liebich änderte Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich
Liebich war im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Nach dem Urteil beantragte Liebich eine Änderung seines Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich. Den Haftantritt sollte Liebich am 29. August 2025 in der Frauenhaftanstalt Chemnitz absolvieren. Stattdessen setzte sie sich ab und entzog sich dem Strafvollzug. Erst im April dieses Jahres wurde er in Tschechien gefasst.
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