Pkw-Maut

Maut-Affäre: Scheuer muss sich wegen Falschaussage verantworten

Der ehemalige Verkehrsminister Andreas Scheuer steht wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Zum Prozessauftakt bestritt er die Vorwürfe.

Anna Schütz
Anna Schütz
4 Min
Andreas Scheuer (hinten rechts, CSU), ehemaliger Bundesverkehrsminister, und Gerhard Schulz (hinten links), ehemaliger Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, stehen wegen Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages vor Gericht.

Andreas Scheuer (hinten rechts, CSU), ehemaliger Bundesverkehrsminister, und Gerhard Schulz (hinten links), ehemaliger Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, stehen wegen Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages vor Gericht.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Sieben Jahre nach dem Aus der Pkw-Maut hat das Projekt ein juristisches Nachspiel: Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer und seinen ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz begonnen. Vorgeworfen wird ihnen uneidliche Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Pkw-Maut. Dabei geht es nun nicht mehr um die politische Verantwortung des Projekts, sondern um die Frage, ob Scheuer und Schulz bei ihrer Aussage vor dem Ausschuss strafbar falsch ausgesagt haben.

Beginn der Hauptverhandlung war 9.30 Uhr. Zunächst wurde die etwa eine A4-Seite umfassende Anklageschrift verlesen, bevor die beiden Angeklagten angehört wurden. Scheuer wies den Vorwurf entschieden zurück und erklärte, er könne sich an den genauen Wortlaut des Gespräches, um das es in dem Ausschuss gegangen war, nicht mehr erinnern. Auch Schulz bestritt den gegen ihn erhobenen Vorwurf. In seiner Aussage sagte er: „Bis zum heutigen Tag habe ich nicht verstanden, warum mir so ein Vorwurf gemacht wird. (…) Ich habe meine Erinnerung vollständig und präzise wiedergegeben.“

Was sollen Scheuer und Schulz falsch ausgesagt haben?

Konkret geht es um ein Treffen am 29. November 2018 zwischen Scheuer, Schulz und zwei Vertretern der vorgesehenen Pkw-Maut-Betreiber. Nach deren Darstellung soll bei den Verhandlungen damals angeboten worden sein, die Verträge erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut zu unterzeichnen. Scheuer und Schulz sollen sich laut Anklage später im Untersuchungsausschuss auf eine Erinnerungslücke berufen und erklärt haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklage jedoch davon aus, dass diese Angaben bewusst nicht der Wahrheit entsprechen. Genau darüber muss das Gericht nun entscheiden.

Entscheidend ist dabei nicht, ob die Pkw-Maut politisch sinnvoll oder ihr Abschluss ein Fehler war. Es geht um die deutlich konkretere strafrechtliche Frage, ob die beiden Angeklagten vor dem Untersuchungsausschuss wissentlich falsch ausgesagt haben.

Wie die gescheiterte Pkw-Maut zum Justizfall wurde

Die Pkw-Maut war ein politisches Prestigeprojekt der CSU und wurde während Scheuers Amtszeit als Verkehrsminister (2018 bis 2021) vorangetrieben. Das Konzept sah vor, dass zwar grundsätzlich alle Autofahrer eine Maut zahlen sollten, deutsche Fahrzeughalter aber über die Kfz-Steuer in entsprechender Höhe entlastet werden sollten. Dadurch wären ausländische Fahrzeughalter faktisch stärker belastet worden.

Der Europäische Gerichtshof erklärte die Regelung im Juni 2019 für rechtswidrig. Nach Ansicht des Gerichts verstieß die Konstruktion gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern bereits geschlossen. Nach dem Scheitern des Projekts kündigte der Bund die Verträge und musste insgesamt 270 Millionen Euro Schadensersatz zahlen.

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Genau diese Vorgeschichte wurde später zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Bundestages. Dieser beschäftigte sich unter anderem damit, wann welche Entscheidungen getroffen wurden und welche Gespräche mit den vorgesehenen Betreibern stattfanden. Besonders relevant wurde dabei das Treffen vom 29. November 2018. Im Ausschuss standen sich dazu unterschiedliche Darstellungen gegenüber: Vertreter der Betreiber berichteten von einem Angebot, die Verträge erst nach dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen. Scheuer und Schulz erklärten dagegen, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können.

Wie geht der Prozess weiter?

Das Gericht hat zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt. Im weiteren Verlauf sollen unter anderem Zeugen und weitere Beweismittel eine Rolle spielen. Nach derzeitiger Planung ist mit einem Urteil bereits Ende November zu rechnen. Bei einer Verurteilung könnte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen. Ob es im konkreten Fall jedoch überhaupt zu einer Verurteilung kommt und welche Rechtsfolge gegebenenfalls verhängt würde, hängt von den Feststellungen des Gerichts und den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Anwalt von Scheuer, Daniel Krause, hat sich nach dem ersten Verhandlungstag zuversichtlich gezeigt: Er erklärte, man rechne damit, dass die Angeklagten vom Gericht freigesprochen werden.

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