Mecklenburg-Vorpommern weitet sein Programm gegen den Ärztemangel auf dem Land aus – doch bislang übersteigt das Angebot die Nachfrage deutlich. Für insgesamt 57 Studienplätze, die zum kommenden Wintersemester über die sogenannte Landarztquote vergeben werden sollen, sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Schwerin bisher lediglich 35 Bewerbungen eingegangen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 25. April.
Konkret stehen 42 Medizin-Studienplätze, acht Zahnmedizin-Studienplätze und sieben Pharmazie-Studienplätze zur Verfügung. Dass nun auch Zahnmedizin und Pharmazie über die Landarztquote vergeben werden können, ist eine Neuerung, die laut Ministerium bisher bundesweit einmalig ist. Grundlage dafür ist das im Januar vom Landtag verabschiedete Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz.
Ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) verwies darauf, dass es neben den eingegangenen Bewerbungen „eine Vielzahl an Interessenten“ am Servicetelefon des Ministeriums gebe. Die vergleichsweise kurze Bewerbungsfrist – sie begann am 30. März – erklärt sich dadurch, dass die Studierenden bereits im kommenden Wintersemester starten sollen.
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Mehr Facharztausbildungen möglich
Hintergrund des Programms ist ein sich verschärfender Mangel an Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in ländlichen Regionen des Bundeslandes. Wer einen Studienplatz über die Landarztquote annimmt, verpflichtet sich vertraglich, nach dem Abschluss mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Bei Vertragsbruch droht eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro. Das Ministerium weist auf seiner Internetseite zudem darauf hin, dass sich die Einstufung der Versorgungsgebiete während des Studiums ändern kann und eine Niederlassung im Wunschgebiet daher nicht garantiert ist.
Ministerin Drese hob hervor, dass den künftigen Landärzten nun deutlich mehr Flexibilität bei der Facharztausbildung eingeräumt wird. Bislang konnten Absolventen der Landarztquote ausschließlich als Hausärzte oder Kinderärzte tätig werden. Künftig sind je nach regionalem Versorgungsbedarf auch Facharztrichtungen wie Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde möglich – vorausgesetzt, in der jeweiligen Fachrichtung besteht ein nachgewiesener Mangel. (mit dpa)
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