Diätenerhöhung

Mehr Geld in Sachsen: Was Abgeordnete künftig verdienen – und was sich noch ändert

In Sachsen soll das Abgeordnetengesetz geändert werden. Was bedeutet das im Detail?

OAZ
3 Min
Der sächsische Landtag: Diätenreform mit Autopilot und Anwesenheitskontrolle

Der sächsische Landtag: Diätenreform mit Autopilot und Anwesenheitskontrolle

© Robert Michael/dpa

Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bezüge der Abgeordneten neu ordnet – und in Teilen kräftig anhebt. Das Paket kommt mit einem Versprechen auf mehr Transparenz, strengeren Anwesenheitsregeln und einem neuen Kopplungsmechanismus daher.

Diäten im Gleichschritt mit Richtergehältern

Kern der Reform ist eine Neuausrichtung der sogenannten Grundentschädigung – umgangssprachlich: der Diäten. Statt wie bisher am Nominallohnindex hängen die Abgeordnetenbezüge künftig direkt am Gehalt sächsischer Richterinnen und Richter. Konkret orientiert sich die Entschädigung zunächst an der Besoldungsgruppe R 2, Stufe 6 – mindestens aber an den derzeit gezahlten 7.315,70 Euro monatlich. Ab April 2028 wird dann auf Stufe 7 hochgeschaltet. Der Clou: Steigen die Richtergehälter, steigen automatisch auch die Diäten – ohne dass der Landtag jedes Mal neu darüber abstimmen muss. Immerhin soll jede Anpassung im Gesetzblatt veröffentlicht werden.

Mehr Geld für Büros, Mitarbeiter und Funktionsträger

Doch nicht nur beim Grundgehalt dreht sich das Rad. Die monatliche Kostenpauschale – je nach Wohnort zwischen rund 4.055 und 5.302 Euro – wird ebenso angehoben wie Tagegeld- und Fahrtkostenpauschalen. Auch der einmalige Einrichtungszuschuss fürs Wahlkreisbüro steigt von 9.000 auf 10.944 Euro. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten gibt es ebenfalls mehr Budget: Die Erstattung wird von Entgeltstufe 3 auf Stufe 4 des Tarifvertrags der Länder angehoben.

Besonders bemerkenswert: Die Amtsaufwandsentschädigungen für parlamentarische Funktionsträger – etwa Ausschussvorsitzende oder Vizepräsidenten – steigen von 13 auf 15 Prozent der Kostenpauschale. Und die Fraktionen dürfen ihren Amtsträgern künftig bis zu 20 Prozent Zuschlag zahlen, statt wie bisher 13 Prozent. Ob und in welcher Höhe, entscheidet jede Fraktion selbst.

Wer fehlt, zahlt drauf

Im Gegenzug verschärft der Entwurf die Anwesenheitspflichten. Wer sich nicht persönlich in die Anwesenheitsliste einträgt, dem werden je nach Entfernung zum Landtag zwischen 71 und 123 Euro von der Kostenpauschale abgezogen. An Plenartagen kommen nochmals 75 Euro obendrauf. Wer bei namentlichen Abstimmungen komplett fehlt, zahlt künftig 50 statt 30 Euro Abzug. Die Botschaft: Wer kassiert, soll auch erscheinen.

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Über die Gesamtkosten des Pakets schweigt sich der Entwurf  elegant aus: Unter dem Punkt „Kosten" steht lapidar: „Ohne Angaben." Man darf davon ausgehen, dass die Opposition diese Leerstelle nicht unkommentiert lassen wird.

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