Medienstaatsvertrag

Vielfalt per Gesetz? Bundesländer planen Medienquote mit Vorteil für ARD und ZDF

Mit einer Social-Media-Quote wollen die Länder journalistische Vielfalt sichern. Doch die Regeln könnten kleinere Medien vor zusätzliche Hürden stellen.

Anna Schütz
Anna Schütz
3 Min
Jede fünfte Empfehlung in sozialen Netzwerken soll künftig aus einem staatlich privilegierten Medienpool stammen. Das Vorhaben könnte damit ARD und ZDF zusätzliche Sichtbarkeit verschaffen.

Jede fünfte Empfehlung in sozialen Netzwerken soll künftig aus einem staatlich privilegierten Medienpool stammen. Das Vorhaben könnte damit ARD und ZDF zusätzliche Sichtbarkeit verschaffen.

© Uli Deck/dpa

Die Länder wollen journalistische Inhalte in sozialen Netzwerken vielfältiger machen. Dafür planen sie eine gesetzliche Quote: Bei Empfehlungen, die Algorithmen auf Plattformen wie Instagram oder X zusammenstellen, soll mindestens jeder fünfte Vorschlag aus einem ausgewählten Medienangebot stammen.

Doch ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll dabei einen Startvorteil erhalten: Bestimmte Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden automatisch berücksichtigt, private Konkurrenten müssen ihre Eignung grundsätzlich erst nachweisen.

Die Rundfunkkommission der Länder begründet den Vorstoß damit, dass journalistische Inhalte im Wettbewerb um Aufmerksamkeit häufig hinter anderen Beiträgen zurückblieben. Doch ob eine staatlich festgelegte Quote tatsächlich mehr Meinungsvielfalt schafft, ist bisher offen. Der Entwurf regelt, welche Medien bevorzugt in Feeds auftauchen sollen und nicht, ob ihre Beiträge unterschiedliche Perspektiven abbilden.

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