Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz unmissverständlich formuliert. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Der Artikel schützt zudem ausdrücklich die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Eine Zensur finde nicht statt. Der Wortlaut ist klar, weit und bewusst anspruchsvoll. Zumindest auf dem Papier.
Meinungsfreiheit in Gefahr?
Das sagt das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
Zwischen Grundrecht und Verbotslogik: Warum das Recht zur freien Meinungsäußerung nicht von gesellschaftlicher Akzeptanz abhängt.
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