Meinungsfreiheit in Gefahr?

Das sagt das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Zwischen Grundrecht und Verbotslogik: Warum das Recht zur freien Meinungsäußerung nicht von gesellschaftlicher Akzeptanz abhängt.

2 Min

Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz unmissverständlich formuliert. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Der Artikel schützt zudem ausdrücklich die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Eine Zensur finde nicht statt. Der Wortlaut ist klar, weit und bewusst anspruchsvoll. Zumindest auf dem Papier.

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