Gericht

Keinen Parkplatz gefunden? Warum Melanie Müller nicht zu ihrem Prozess erschien

Die frühere Dschungelkönigin hätte heute wieder einen Gerichtstermin gehabt. Beim letzten Mal soll sie mit gefälschtem Schwerbehindertenausweis vor dem Gericht geparkt haben.

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Als Melanie Müller 2024 bereits schon einmal vorm Amtsgericht in Leipzig stand (hier Archivfoto), parkte ihr Wagen auf dem Schwerbehindertenparkplatz.

Als Melanie Müller 2024 bereits schon einmal vorm Amtsgericht in Leipzig stand (hier Archivfoto), parkte ihr Wagen auf dem Schwerbehindertenparkplatz.

© IMAGO/ARCHEOPIX/GRUBE

Punkt 9 Uhr sollte Ballermann-Sängerin Melanie Müller am Dienstagmorgen wegen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Leipzig erscheinen. Doch der Verhandlungstermin wurde kurzfristig abgesagt.

„Frau Müller hat ein Attest vorgelegt, sie ist erkrankt“, erklärte eine Gerichtssprecherin auf OAZ-Anfrage. Ein neuer Verhandlungstag wird terminiert. Nach ihrer Verurteilung wegen eines Hitlergrußes sollte sich die Leipzigerin und frühere RTL-Dschungelkönigin am Dienstag ursprünglich wegen eines gefälschten Behindertenausweises verantworten.

Müller wird vorgeworfen, bei einem Termin am Amtsgericht Leipzig im August 2024 einen Wagen auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz vor dem Haupteingang des Amtsgerichts geparkt zu haben. Bei dem hinterlegten Behindertenausweis soll es sich laut Staatsanwaltschaft um eine Fälschung gehandelt haben.

Hausdurchsuchung bei Dschungelkönigin

Der Kreis Recklinghausen, auf den der Ausweis ausgestellt war, hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Daraufhin wurde das Haus von Müller durchsucht. Es sei nach Beweismitteln gesucht worden, hatte eine Polizeisprecherin damals erläutert.

Gegen die Musikerin wurde wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung ein Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen erlassen. Da Müller dagegen Einspruch einlegte, sollte der Fall nun in einem öffentlichen Prozess am Amtsgericht Leipzig verhandelt werden. Nach Recherchen dieser Zeitung hatte sich Müllers Verteidigung im Hintergrund um eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe eingesetzt. 

Man bezog sich dabei auf Paragraph 153 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit. „Die Einigung ist jedoch nicht zustanden gekommen, die Sache ist noch nicht zu Ende“, so eine Gerichtssprecherin weiter.

Melanie Müller war einst gefragt in der High Society, hier beim Dresdner SemperOpernball. Seit ihren Eskapaden ist sie abgestürzt.

Melanie Müller war einst gefragt in der High Society, hier beim Dresdner SemperOpernball. Seit ihren Eskapaden ist sie abgestürzt.

© Sebastian Kahnert

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Sängerin wegen Hitlergruß verurteilt

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist bereits rechtskräftig wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt worden. Die 38-Jährige hatte auf eine Revision verzichtet. Im Januar hatte das Landgericht Leipzig sie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro Strafe.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Müller hatte die Vorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen.

Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf. (mit dpa)

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