Prügeleien, Messerstechereien, Raubüberfälle: In Berliner Bahnhöfen und Zügen ereignen sich immer mehr Gewaltdelikte. Darauf reagiert die Bundespolizei mit neuen Verboten: Vom 26. Mai bis zum 30. Juni ist Reisenden das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundespolizei erlassen.
Das Verbot umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Dort werden Bundespolizisten verstärkt Personen kontrollieren. Bei Verstößen drohen die Beschlagnahme der gefährlichen Gegenstände und ein Zwangsgeld.
Kriminalität
Messer, Armbrüste, Äxte und Eispickel verboten: Polizei erlässt Waffenverbot in der Berliner S-Bahn
Bis Ende Juni sollten Reisende auf gefährliche Gegenstände lieber verzichten. Die Bundespolizei wird verstärkt kontrollieren.
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Ein Bundespolizist zeigt ein sichergestelltes Messer am Bahnhof Ostkreuz. (Symbolbild)
© Paul Zinken/dpa
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