Berlin

Messerangriff am Holocaust-Mahnmal: Weiterer Mann festgenommen

Mehr als ein Jahr nach der Attacke am Mahnml nehmen Beamte des Landeskriminalamts einen weiteren Mann fest. Er soll im Kontakt mit dem im März verurteilten Mann gehabt haben.

2 Min
Am Holocaust-Mahnmal wurde im Februar 2025 ein Mann schwer verletzt.

Am Holocaust-Mahnmal wurde im Februar 2025 ein Mann schwer verletzt.

© Markus Schreiber/AP/dpa

Mehr als ein Jahr nach einer Messerattacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte ist ein weiterer Mann festgenommen worden. Der Festgenommene sei „der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig“, teilte die Generalbundesanwaltschaft mit.

Im Februar 2025 wurde ein Tourist an dem Mahnmal durch mehrere Messerstiche schwer verletzt, er überlebte nur knapp. Im März verurteilte das Berliner Kammergericht hat den heute 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M. wegen des Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Messerangriff am Holocaust-Mahnmal: Urteil wegen versuchten Mordes

M. wurde wegen versuchten Mordes, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiterer Tateinheit mit der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe schuldig gesprochen.

Dem Gericht zufolge suchte er gezielt das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in auf, um dort im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) einen Messerangriff auf eine nicht-muslimische Person zu verüben – vorzugsweise einen israelischen Staatsbürger oder eine Person jüdischen Glaubens. Dem Kammergericht zufolge hatte er sich spätestens seit 2024 im Internet im Sinn des IS radikalisiert und wollte „Ungläubige“ töten.

Der jetzt festgenommene Mann Khalaf A. stand mit dem gesondert verfolgten Wassim Al M. in Kontakt, so der Generalbundesanwalt. A. soll den Nachmittag vor der Tat mit Al M. verbracht und ihn ermutigt haben, sein Vorhaben umzusetzen. Der Beschuldigte wird am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

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