Mieter vor Gericht gezerrt

BLZ
2 Min

Zu "WBM verklagt Mieter im Nikolaiviertel" von Uwe Aulich (1./2. September):Ihr Artikel zeigt einmal mehr, wie geldgierig die WBM ihr Verhältnis zu ihren Mietern gestaltet. Ich wohne seit 1973 in einem, jetzt von der WBM geführten Haus in Mitte. Auch mich hat die WBM vor Gericht gezerrt, weil ich zu ihrem Mieterhöhungsbegehren einige Fragen hatte, auf die ich keine Antwort erhielt. An die Dreizimmerwohnung, in der wir wohnen, haben wir uns gewöhnt, das ist unser zu Hause, auch wenn es kein Luxusappartement ist, Baujahr 1970 und saniert Ende der neunziger Jahre. Die Wohnungsgrundrisse von 1970 wurden nicht verändert. Das Bad ist ein langer Schlauch. Der Durchgang zum WC am Waschbecken beträgt 48 Zentimeter, wenn die Badtür offen ist, geht die Wohnungstür nicht auf.Für dieses "Luxus-Bad" verlangt die WBM einen Luxuszuschlag zur Kaltmiete. Sie weiß, dass der durch sie wesentlich mitgestaltete Mietspiegel die Gerichte anhält, formal auf dessen Grundlage zu entscheiden. Das ist leider meistens zu Ungunsten der Mieter, denn solche baulichen Gegebenheiten wie unser Bad sind im Mietspiegel nicht enthalten. Die Mieter haben leider keine Lobby und so sind sie die gemolkenen Kühe der WBM, auch um die Millionenverluste auszugleichen, die das Management bei seinen Großkunden eingefahren hat.Harald Förster, Berlin

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