Eine Aktion des Berliner Mietervereins zur Überprüfung von Mietverträgen kommt zu dem Ergebnis, dass die große Mehrheit der untersuchten Mieten in der Hauptstadt deutlich über der zulässigen Grenze liegt. Besonders kleine Wohnungen sind betroffen.
Bei einer nicht repräsentativen Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins haben rund neun von zehn untersuchten Mietverträgen eine überhöhte Miete aufgewiesen. Das teilte der Verein auf seinem Instagram-Kanal mit. Insgesamt 330 Mieter hatten den Verein um eine Prüfung ihrer Verträge gebeten.
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Nur fünf Prozent der geprüften Mieten regelkonform
Nach Angaben des Vereins lag die gezahlte Miete in 35 Prozent der Fälle zwischen 50 und 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei weiteren 27 Prozent lag die Überschreitung sogar bei mehr als 100 Prozent. In 25 Prozent der geprüften Verträge betrug die Abweichung zwischen 20 und 50 Prozent. Lediglich zwei Prozent der Mieten lagen unterhalb der Vergleichsmiete.
Zulässig sind nach den Regeln der Mietpreisbremse Überschreitungen von bis zu zehn Prozent. Liegt die Miete höher und greift keine Ausnahme wie eine Modernisierung oder eine zulässig hohe Vormiete, können Mieter laut Verein mittels einer Rüge eine Absenkung verlangen.
Kleine Wohnungen besonders betroffen
Den Angaben zufolge fielen die Überschreitungen umso höher aus, je kleiner die Wohnung war. Wohnungen unter 40 Quadratmetern seien im Schnitt doppelt so teuer wie zulässig gewesen. Davon seien vor allem Alleinlebende und Haushalte mit geringem Einkommen betroffen.
Überhöhte Mieten wurden laut Mieterverein in allen Berliner Bezirken festgestellt. Die durchschnittliche Überschreitung lag in Mitte bei 99 Prozent, in Friedrichshain-Kreuzberg bei 85 Prozent und in Spandau bei 59 Prozent. In einem Einzelfall in Marzahn-Hellersdorf habe die Abweichung 79 Prozent betragen.
Überprüfung und Rüge können zu Preissenkung führen
Der Verein verweist auf den Fall einer Mieterin, die für eine 65 Quadratmeter große Wohnung eine Nettokaltmiete von 1110 Euro zahlte – 41 Prozent mehr als die zulässigen 786 Euro. Nach einer Rüge habe der Vermieter sich entschuldigt und einen Großteil der Überhöhung zurückgenommen.
Im vergangenen Jahr habe der Berliner Mieterverein seine Mitglieder nach eigenen Angaben mehr als 6000 Mal zur Mietpreisbremse beraten.
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