Arbeitsbedingungen

Mindestlohn-Tricks und Steuerhinterziehung: Zoll kontrolliert Paketdienstleister

Bundesweit werden Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Paketbranche geprüft. Laut Zoll soll es dort immer wieder Vorfälle geben.

2 Min
Zollbeamte gehen auf das Gelände eines Logistikunternehmens.

Zollbeamte gehen auf das Gelände eines Logistikunternehmens.

© dpa

Der Zoll hat angekündigt, bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche vorzugehen. Mehr als 2900 Beschäftigte aller Hauptzollämter sind nach Angaben der Generalzolldirektion in Bonn an der verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung am Mittwoch beteiligt.

Kontrolliert werde vor allem in Depots und Verteilzentren, wo viele Fahrer und Zusteller anzutreffen seien. Die Maßnahme soll bis in die Abendstunden andauern.

Im Mittelpunkt stünden alle Tätigkeiten der Branche, vom Sammeln und Umschlagen bis zur Zustellung von Paketsendungen, teilte die Generalzolldirektion mit. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen sowie durch Einsicht in Geschäftsunterlagen.

Verstöße gegen Mindestlohn im Visier

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stelle in der Branche immer wieder fest, dass Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet würden, hieß es vom Zoll. „So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt“, sagte eine Sprecherin. Dadurch werde der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde unterlaufen.

Zu beobachten sei zudem der Einsatz von Subunternehmen, um Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten und Steuern zu hinterziehen, teilte die Generalzolldirektion mit. Das eingesetzte Personal stamme oft aus EU-Mitgliedstaaten, zunehmend aber auch aus Drittstaaten.

Mit ersten bundesweiten Ergebnissen der Schwerpunktprüfung ist nach Angaben des Zolls Ende der Woche zu rechnen. Die Kontrollen am Mittwoch seien erst der Beginn, sagte ein Sprecher des Kölner Hauptzollamts. Später werde bei genaueren Prüfungen der Lohnbuchhaltung untersucht, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt werde. (mit dpa)

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner