Windkraft

Ministerin kann keinen Ausbaustopp verhängen: „Jetzt Einzelfallprüfung“

Für den Willen Sachsens, Windräder außerhalb ausgewiesener Gebiete zu verbieten, fehlt die rechtliche Grundlage. Infrastrukturministerin Kraushaar behilft sich jetzt mit dem Erlass zur Einzelfallprüfung.

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Windräder im von der Bauordnung eigentlich geschützten Außenbereich genießen nun eine Vorrangstellung.

Windräder im von der Bauordnung eigentlich geschützten Außenbereich genießen nun eine Vorrangstellung.

© Sandra Finger/CHROMORANGE/imago

Wo ein Wille ist, ist nicht immer ein Weg. Das musste Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) jetzt einsehen, als aus ihrem Ministerium durchsickerte, man wolle den „Wildwuchs“ im Windkraftausbau per Dekret stoppen. Denn das kann sie rechtlich gar nicht – das bundesdeutsche Baurecht hat diesbezüglich klare Regeln, an die sich auch der Freistaat halten muss.

Deswegen erklärte die Ministerin jetzt: „Wir wollen einen geordneten Ausbau der Windenergie in Sachsen. Was wir auf keinen Fall wollen: einen Stopp des Windkraftausbaus. Darum geht es nicht. Die Menschen vor Ort müssen sich aber darauf verlassen können, dass das geordnet läuft“, so Kraushaar. Und das tut es im Moment nicht, weil die vier Planungsverbände in Sachsen, die sogenannte Windvorrangflächen ausweisen sollen, noch über diesen Plänen sitzen. 

Tausende Einwendungen verzögern die Bearbeitung. Ob alle vier Verbände die Pläne – wie gefordert – bis Ende 2027 fertig haben, ist offen.

Bis dahin können Investoren, die Flächen in Städten und auf dem Land erworben oder zur Verfügung gestellt bekommen haben und Windräder bauen wollen, baurechtlich fast nicht daran gehindert werden. „Windenergieanlagen müssen im Außenbereich nicht nach allgemeinen Maßstäben genehmigt werden, sondern genießen Vorrang – sie sind dort grundsätzlich zulässig“, zitiert die Fachagentur Wind, ein vom Bund gegründeter Verein, aus dem Privilegierungsparagrafen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5) des Baugesetzbuches. Entscheidend sind 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung, die Zuwegung oder auch Schallemissionsgrenzen.

Eine weitere Einschränkung für Windkrafträder ermöglicht nur das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG), für das die Planungsverbände gerade die Flächen festlegen, die aber eben noch nicht rechtsverbindlich sind.

Windräder „im Einzelfall befristet untersagen“

„Die Menschen vor Ort müssen einerseits nachvollziehen können, nach welchen Plänen die Windenergieflächen entschieden werden. Und sie müssen sich auch darauf verlassen können, dass die Planung der Windenergiegebiete rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2027 abgeschlossen wird und wirksam werden kann“, so Kraushaar weiter.

Ein Erlass ihres Ministeriums soll nun die Übergangsphase überbrücken: „Wir haben die Landesdirektion aufgefordert, sämtliche in Genehmigung befindlichen oder neu in Genehmigung kommende Windkraftanlagen darauf zu überprüfen, ob sie die Windplanung der regionalen Planungsverbände stören“, sagt Kraushaar. Die Weisung der Ministerin kann also dazu führen, dass die Landesdirektion Sachsen „im Einzelfall Windenergievorhaben immer dann befristet untersagt, wenn diese mit den Zielen der Regionalen Planungsverbände zur Windenergieplanung nicht vereinbar wären“, so das Ministerium.

Generelle Einsprüche der Bevölkerung gegen geplante Windräder sind davon unberührt. Sie schaffen den Planungsverbänden zeitlich Luft, um mit ihren Ausbauplänen fertig werden zu können, so Kraushaar.

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Die Untersagung für den Bau von Windrädern erfolgt nicht gegenüber den Investoren, sondern die Landesdirektion untersagt im Einzelfall der Genehmigungsbehörde, etwa dem Landratsamt, die entsprechende Baugenehmigung dafür zu erteilen. Laut Recherchen dieser Zeitung befinden sich derzeit 163 Windenergievorhaben in der Genehmigungsplanung.

Bundesratsinitiative gegen Flächenziel

Infrastrukturministerin Kraushaar und Energieminister Dirk Panter (SPD) wollen den Bund außerdem grundsätzlich nochmal zum Umdenken in Sachen Flächenziele für Windenergie bewegen. Diese geben vor, dass Sachsen bis Ende 2027 1,3 Prozent bzw. bis 2032 zwei Prozent seiner Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen muss.

„Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, weil wir der Meinung sind, dass das Zwei-Prozent-Ziel für Sachsen aufgrund der topografischen Beschaffenheiten, die der Freistaat hat, eigentlich nicht zu schaffen ist“, so Kraushaar.

Damit soll der Bund aufgefordert werden, die Flächenziele für die Zeit bis Ende 2032 frühzeitig und ergebnisoffen zu evaluieren. Die Evaluierung soll spätestens im ersten Quartal 2028 abgeschlossen sein, damit die Länder ihre Planungen rechtzeitig darauf ausrichten können, so eine heutige Presseerklärung beider Ministerien.

„Auf Bundesratsebene wird eine Überprüfung der zu erreichenden Flächenziele sowie der länderspezifischen Beitragswerte auf Basis von aktuellen, realistischen Strombedarfsentwicklungen angestrebt. So sichern wir beides: den notwendigen Ausbau der Windenergie und die Akzeptanz dafür in den Regionen, ohne die Menschen zu überfordern“, erklärt Energieminister Dirk Panter.

Zudem solle der Bund prüfen, ob nicht eine uneingeschränkte Anrechnung von Windenergieflächen bei einer kombinierten Nutzung von Windenergie und Photovoltaik möglich wäre. Diese werden bei Mehrfachnutzung der Fläche für erneuerbare Energien bisher nur teilweise anerkannt. 

Der Freistaat rechnet damit, dass sich der Bundesrat frühestens in seiner Novembersitzung mit dem Antrag aus Sachsen befassen wird.

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