Sie kriegen noch keinen Schnaps im Laden, wohnen meist bei ihren Eltern und gehen morgens zur Schule – aber über die nächste Berliner Regierung durften sie mitentscheiden. Bei der Abgeordnetenhauswahl am vergangenen Sonntag konnten erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Die Parteien wollten ihre Stimmen – doch was haben sie den jüngsten Wählern nach der Wahl eigentlich zu bieten?
Rund 55.000 zusätzliche Wahlberechtigte gab es durch die Absenkung des Wahlalters. Insgesamt waren knapp 2,49 Millionen Menschen wahlberechtigt. Nach Angaben der Landeswahlleitung waren das 55.546 mehr als bei der Wiederholungswahl 2023 – der Zuwachs ergibt sich hauptsächlich aus dem neuen Wahlalter. Laut vorläufigem amtlichen Endergebnis ziehen die Linke (25,7 Prozent), CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grüne (14,3 Prozent) und SPD (12,1 Prozent) ins Parlament ein.
Dass auch diese Gruppe Minderjähriger wahlberechtigt war, geht auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom Dezember 2023 zurück. Die Absenkung war lange ein Anliegen von SPD, Grünen, Linken und FDP. Die CDU, die sich zunächst quergestellt hatte, kam mit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag 2023 dazu.
Jetzt, wo die 16- und 17-Jährigen an die Wahlurne gebeten wurden, lohnt es sich zu fragen: Wie geht es weiter mit dem Wahlrecht? Und was kommt in den nächsten Jahren auf diejenigen zu, die heute noch zur Schule gehen, bald eine Ausbildung beginnen oder ihre erste eigene Wohnung suchen?
Abgeordnetenhauswahl
Mit 16 schon wählen: Was war die Stimme der Jungwähler den Berliner Parteien wert?
Erstmals durften 16- und 17-Jährige das Berliner Abgeordnetenhaus mitwählen. Was bekommen die Jugendlichen von den fünf Parteien jetzt zurück?
Jana Hermann
Matthias Zachel
6 Min
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Jugendliche im November 2025 am Alexanderplatz.
© Markus Wächter/Berliner Zeitung
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