Ein 30 Zentimeter langes Messer, gezückt in einer Bankfiliale in der Hannoveraner Nordstadt. Eine Mitarbeiterin, die dem Mann erklärt, dass es hier gar keine Kasse gibt. Ein Angeklagter, der trotzdem darauf beharrt und mehrfach sagt, das sei kein Spaß.
Am Ende gibt ihm ein zweiter Mitarbeiter zehn Euro aus dem eigenen Portemonnaie. Mit dieser Beute geht der 28-Jährige nach draußen, legt das Messer weg – ein Zeuge hatte ihm dafür mehr Geld angeboten – und wird von Zeugen zu Boden gerungen.
„Es ist kein Spaß“ – und trotzdem sieht alles nach Absicht aus
Vor dem Amtsgericht Hannover hat sich die Tat vom 2. Juli als Verzweiflungstat mit Ansage entpuppt. Der Mann habe während des Überfalls mehrfach nach der Polizei gefragt und anschließend vor der Bank gewartet, mit dem Rücken zum Fenster, sagte Richter Melle Klinkenborg laut der Deutschen Presse-Agentur zur Urteilsbegründung.
Das stütze die Erklärung, wonach es dem 28-Jährigen nicht um Geld gegangen sei, sondern um die Haft: „um einen Ausweg aus der Obdachlosigkeit zu haben“.
Verteidiger Clemens Anger verlas eine Erklärung seines Mandanten. Der habe zur Tatzeit auf der Straße gelebt und sei drogenabhängig gewesen. „Ich war verzweifelt und sah keinen Ausweg mehr.“ Er habe festgenommen werden wollen. Im Gerichtssaal senkte er meist den Kopf und sah auf den Tisch.
Fünf Monate Haft für einen Banküberfall – juristisch ein schmaler Grat
Das Urteil: fünf Monate ohne Bewährung, wegen mehrerer Vorstrafen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dasselbe beantragt, beide verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig, der Mann hat gestanden.
Für einen Überfall mit Messer sind fünf Monate bemerkenswert wenig. Raub beginnt nach Paragraf 249 StGB bei einem Jahr Freiheitsstrafe, mit verwendeter Waffe im Regelfall bei fünf Jahren. So tief kommt ein Gericht nur über den minder schweren Fall und eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit – oder wenn es die Tat gar nicht als Raub einordnet.
Welchen Weg der Strafrichter gewählt hat, teilte die Nachrichtenagentur nicht mit. Das Strafmaß spricht dafür, dass er die Szene als das gewertet hat, was sie war: ein Hilferuf mit völlig ungeeignetem Werkzeug.
Haft statt Notunterkunft: Hannover ist kein Einzelfall
Straftaten mit dem Ziel Gefängnis häufen sich vor allem im Winter. Zelle statt Parkbank, warmes Essen, Arzt, Tagesstruktur. Der leiseste Weg dorthin führt über den Fahrschein: Wer die Geldstrafe fürs Schwarzfahren nicht zahlen kann, sitzt sie ab. Ein Messer braucht dafür niemand.
Zum 31. Januar 2026 waren bundesweit rund 452.900 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wer tatsächlich draußen schläft, taucht in dieser Statistik gar nicht auf. Berlin lag zuletzt mit 53.600 untergebrachten Wohnungslosen bundesweit auf Platz drei.
Ein Hafttag kostet rund 200 Euro
Bleibt die Rechnung, die im Gerichtssaal niemand aufmacht. Ein Hafttag kostete zuletzt in Brandenburg 232,14 Euro, in Sachsen 181,30 Euro. Fünf Monate liegen damit grob bei 30.000 Euro. Für eine Beute von zehn Euro.
Genau darauf zielte die Mahnung des Richters: Für den Weg aus der Obdachlosigkeit habe es andere Möglichkeiten gegeben, als eine Bank zu überfallen und mit einem Messer zu drohen.
Ein Detail bleibt, das in keiner Sozialstatistik auftaucht. Die zehn Euro liegen jetzt in der Asservatenkammer. Der Mitarbeiter, der sie aus seinem Portemonnaie gezogen hat, hätte sie gern zurück.
(mit dpa)
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