BERLIN. Gehört die Einladung eines Geschäftspartners in die Oper zum guten Ton? Oder ist damit bereits die Grenze zur Bestechung überschritten? Darf die Ehefrau des Kunden mit am Tisch sitzen, wenn der Vertriebschef ihn zum Abendessen in einem formidablen Restaurant empfängt? Über Fragen wie diese zermatern sich nicht wenige Manager des Siemens-Konzerns das Gehirn. Schließlich sitzt den rund 475 000 Beschäftigten des Unternehmens der Bestechungsskandal in den Knochen, der Siemens seit fast einem Jahr erschüttert. Was ist also erlaubt, wo fängt Korruption an?Die Ehefrau als KulturproblemLange Monate mussten die Siemensianer auf Antworten warten. Nun sind sie da - und sorgen sogleich für Diskussionen und Verunsicherung. So misst ein im internen Internet des Konzerns veröffentlichter Handlungsleitfaden "Unterhaltungsveranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen, Konzerte, Kultur- und Sportveranstaltungen" nur eine "begrenzte unmittelbare Bedeutung für die beruflichen Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Sektors oder für eine Geschäftsbeziehung" bei; eine Einladung dazu, so heißt es in dem zehnseitigen Schriftstück im Intranet, könne "den Anschein von Unredlichkeit erwecken".Auch mit der Ehefrau im Edel-Restaurant ist das so eine Sache: Sie darf laut Kodex nur mit, wenn das "kulturelle oder gesellschaftliche Gebräuche" erforderten. Doch was sind kulturelle und gesellschaftliche Gebräuche? In Deutschland gehört dazu beispielsweise auch, dass der Betriebsrat des Unternehmens vor Veröffentlichung eines solchen Leitfadens gefragt wird. Das meint zumindest der Siemens-Betriebsrat. Der aber wurde von der Anti-Korruptions-Abteilung vor vollendete Tatsachen gestellt. Und reagiert nun entsprechend sauer. Man prüfe juristische Mittel gegen die Unternehmensleitung, heißt es aus dem Büro von Siemens-Gesamtbetriebsratschef Ralf Heckmann. So etwas sei noch nie vorgekommen bei Siemens.Verwirrung greift derweil unter den Mitarbeitern um sich: Was ist teuer? Welches Restaurant, welche Schänke geht noch durch? Immerhin ist nach Meinung der Korruptionsbekämpfer ein "vielbesuchtes Nachbarschafts-Picknick" oder der "Empfang in einem Festzelt" im Rahmen des Erlaubten. Und sonst? Alles halb so schlimm, heißt es im Konzern. Man setze mit der Richtlinie nur geltendes Recht in eine interne Anleitung um. "Mitarbeiter können sich bei Fragen an einen Helpdesk wenden", sagt Siemens-Sprecher Stefan Schmidt der Berliner Zeitung.Dieser "Hilfstisch" ist eine per Telefon und E-Mail erreichbare Beratungsstelle, die laut Schmidt auch Hinweise auf womöglich ungebührlich spendables Verhalten anderer Konzernangestellter entgegennimmt. Zudem, so Schmidt, könne sich bei Unklarheiten jeder Mitarbeiter direkt an den Stab des Compliance-Officers wenden, wie der Antikorruptionsbeauftragte im Wirtschafts-Neusprech heißt.Na dann ist ja alles klar. Bis auf die Details, versteht sich.------------------------------Foto : Wer darf wen wozu einladen? Bei Siemens regelt das ein Verhaltenskodex.
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