Die Ermittler des Bereichs organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt kennen den kriminellen Lebenslauf von Mahmoud R. inzwischen nahezu auswendig. Der damals achtjährige Junge kam im August 1990 gemeinsam mit Eltern und Geschwistern aus dem Libanon nach Berlin. Die Eltern stellten einen Asylantrag, der zwei Jahre später abgelehnt wurde. Anstatt auszureisen, klagte die palästinensische Familie 1993 beim Verwaltungsgericht, das nach sieben Jahren schließlich die Klage zurückwies. Seit 1996 lebt die Familie im Bezirk Neukölln und erhält Sozialhilfe.Weil Mahmoud R. keine gültigen Personalpapiere hat, konnte er bislang nicht zurück in den Libanon abgeschoben werden. Jetzt soll die polizeiinterne Ermittlungsgruppe "Ident" für seine Abschiebung sorgen. Sie soll Unterlagen organisieren, die die Identität des heute 20-Jährigen beweisen. Die Ermittlungsgruppe war Ende der 90er-Jahre gegründet worden, als türkische Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland ihre Pässe vernichteten und behaupteten, sie kämen aus dem Libanon. Eine Abschiebung dorthin ist nur mit gültigen Papieren möglich. Jährlich erhalten gerade mal ein bis zwei Libanesen nach zweijähriger Bearbeitungszeit gültige Papiere aus ihrem Heimatland. Erschwert wird die Abschiebung vor allem, weil Anträge von den libanesischen Behörden nur dann bearbeitet werden, wenn die Betroffenen eigenhändig einen entsprechenden Antrag ausfüllen und einen Identitätsnachweis vorlegen, heißt es im Landeskriminalamt. Das wisse Mahmoud R. und brauche deshalb eine Abschiebung vorerst nicht zu fürchten.Der Palästinenser, der zurzeit eine vierjährige Gefängnisstrafe in der Jugendstrafanstalt Plötzensee wegen gemeinschaftlichen Raubes absitzt, wurde als Zehnjähriger erstmals straffällig. Das erste Mal fiel er der Polizei im Oktober 1992 auf, als er gemeinsam mit zwei libanesischen Kindern einen Elfjährigen verprügelte. Damals begann die kriminelle Karriere des Palästinensers, der Autos und Kickboxen zu seinen Hobbys zählt. Bis heute hat die Kriminalpolizei 81 Taten aufgelistet, die R. von 1992 bis 2002 begangen hat. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Bis zu seinem 14. Lebensjahr waren vor allem deutsche Kinder und Jugendliche seine Opfer. Danach verletzte er zumeist Türken und Araber. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt Mahmoud R. eine "sehr geringe Frustrationstoleranz" sowie eine "starke Erregbarkeit". Dennoch halten ihn die Ärzte für gesund und sprechen lediglich von einer "einfachen Persönlichkeitsstruktur" und einer "psychischen Verwahrlosung".Die Taten des Mahmoud R. // Oktober 1992: Der 10-jährige Mahmoud R. wird zum ersten Mal bei der Polizei aktenkundig. Mit Freunden verprügelt er einen Elfjährigen.Oktober 1993: Mit elf Jahren begeht Mahmoud R. einen Raub. In den Monaten darauf folgen gefährliche Körperverletzung, Ladendiebstahl.August und November 1994: Der Zwölfjährige raubt Kinder aus.Juni 1995: Mamoud R. und seine Freunde werden in einem Bus gegenüber drei Mädchen handgreiflich. Danach fällt R. weitere Male durch Körperverletzungen auf, unter anderem bedroht er einen 16-Jährigen mit einem Messer. Bis August 1996 werden alle 19 Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er ein Kind und strafunmündig ist.September 1996: Mahmoud, jetzt 14, schlägt und tritt gemeinsam mit einem Kumpel auf einen anderen Jugendlichen ein, der dadurch mehrere Zähne verliert.November 1996: Der 14-Jährige fällt mehrmals wegen Raubes und Körperverletzung auf.Januar 1997: Mahmoud R. verletzt einen Türken mit einem Messer und wird zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt.Juni 1997: Der 15-Jährige kommt aus der Haft und hat bis August 1999 Bewährung. In dieser Zeit verübt er 19 Delikte, dennoch werden viele Verfahren eingestellt. Im November 1998 fragt er einen Palästinenser: "Warum guckst du so?" und sticht zu. Dafür bekommt er drei Jahre.Januar 2000: Im Hafturlaub bedroht R. bei Karstadt Kunden mit dem Messer. Während des offenen Vollzugs prügelt und erpresst er und beleidigt einen Polizisten - alle Verfahren werden eingestellt.Juni 2000: Trotz allem kommt er auf Bewährung frei. Er demoliert ein Lokal, verursacht ohne Führerschein mit einem gestohlenen Auto einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Er raubt eine Handtasche und wird schließlich zu vier Jahren verurteilt.Juli 2001: Im Gefängnis verletzt er Vollzugsbeamte. Zwei Wochen später wird er von der Haft verschont. Drei Wochen später begeht er erneut eine Körperverletzung.April 2002: Mahmoud R. beteiligt sich maßgeblich an einer Auseinandersetzung vor der Disco "Havanna". Während des Streits wird zwei Mal scharf geschossen.Seit seiner Strafmündigkeit beging er 52 von 60 Taten während der Bewährungs- oder Haftzeit.
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