Hameln würde vermutlich kaum reichen, Zürich hingegen wäre womöglich ein wenig zu hoch gegriffen. Vorsichtig geschätzt, entspricht die Zahl der Mörder, von deren Taten in den vergangenen fünfzig Jahren kein Mensch in der Bundesrepublik jemals erfuhr, ungefähr der Einwohnerzahl von Hameln: mehr als 60 000. Kühnere Berechnungen tendieren dazu, die Zahl der unbekannt gebliebenen Morde und damit der unentdeckten Mörder mit etwa 360 000 zu veranschlagen, was der Einwohnerschaft Zürichs entspräche. An der seit langer Zeit von Rechtsmedizinern, Kriminologen und Kriminalisten lebhaft erörterten Frage, ob die Chance eines Mörders, sein Leben in Freiheit friedlich zu beschließen, mit 1:1 (Hameln) zu veranschlagen sei oder mit 1:6 (Zürich), verblüfft vor allem, mit welcher Gelassenheit sie auf Kongressen und in Fachzeitschriften gestellt wird.Gesellschaftspolitisch ist diese Nonchalance natürlich zu begrüßen. Als Prinzip liegt ihr die Maxime des erfolgreichen Seitensprungs zu Grunde: Skandalöser als die Tat ist der Skandal, den sie bewirkt. Nicht Mord und Totschlag bedrohen das Zusammenleben der Gesellschaft, sondern erst die Notiz, die die Öffentlichkeit von ihnen nimmt. Der Giftmord, den der Hausarzt als Herzversagen diagnostiziert, erscheint in keiner Polizeistatistik; er füllt nicht die Akten der Ermittlungsbehörden, und in der Zeitung steht er im besten Fall als Anzeige der Hinterbliebenen. Das Nichtwissen ist zwar mit dem Preis des entkommenen Täters bezahlt, aber der Gewinn ist beträchtlich: Das Verbrechen, von dem niemand weiß, versetzt die Gesellschaft nicht in Schrecken und den Staat nicht in Alarmbereitschaft.Mit der Nonchalance ist es selbstverständlich schlagartig vorbei, wenn der Täter den Mord gewissermaßen öffentlich, vor den Augen des Publikums, begeht, nicht aus Versehen, sondern aus Kalkül. Der Mord ist dann lediglich Mittel zum Zweck, Angst und Schrecken zu verbreiten. Die Botschaft des Terroristen ist für Staat und Gesellschaft nicht nur bedrohlich, vor allem ist sie unüberhörbar. Die Kriegserklärung, als die der Terrorist sein Verbrechen betrachtet, ist für jeden Staat, der sich als Rechtsstaat begreift, ein erhebliches Problem. Einerseits darf er sie nicht annehmen, weil die Bekämpfung der Terroristen nicht nach dem Kriegsrecht, sondern nach den Regeln der Strafprozessordnung stattzufinden hat. Andererseits darf er sie nicht ignorieren. Denn setzt er nicht alle zulässigen Mittel ein, um die Terroristen zu fassen, untergräbt er seine Autorität nachhaltiger, als es die Bombe eines Terroristen jemals könnte."Wir kriegen sie alle!" Dieses Versprechen des damaligen Chefs des Bundeskriminalamts (BKA), Horst Herold, gegeben im mörderischen Deutschen Herbst des Jahres 1977, ist nie eingelöst worden. Zwar wurden die meisten Terroristen der so genannten ersten und zweiten Generation der Rote Armee Fraktion verurteilt. Aber eines der brutalsten Verbrechen - die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und zweier Begleiter am 7. April 1977 - ist bis heute nicht aufgeklärt. Trotz der Verurteilung einiger RAF-Mitglieder ist unklar, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Die Ursache dafür liegt in der Verschwiegenheit der Terroristen wie auch in den Pannen der Ermittler. Nicht zuletzt darf sie aber auch in der Arbeit des Verfassungsschutzes vermutet werden, dessen Kooperation mit der damaligen RAF-Terroristin Verena Becker inzwischen zwar nicht mehr bestritten wird, nur ist Klarheit darüber nicht zu erlangen - das Bundesinnenministerium hat bisher die Herausgabe der einschlägigen Akte verweigert."Wir kriegen sie alle!" Dieses Versprechen wird im nachhinein desavouiert, wenn der Staat im Verdacht steht, einen Mörder laufen zu lassen, um andere zu kriegen. Abgesehen davon sind die Sicherheitsbehörden mit der Einhaltung des Versprechens ohnehin auf bedrückende Weise gescheitert. Kaum ein Mord der so genannten dritten Generation der RAF konnte aufgeklärt werden: weder der Mord am Rüstungsmanager Ernst Zimmermann (1985), noch am Siemens-Manager Karl Heinz Beckurts und und seinem Fahrer Eckhard Groppler (1986), noch am Diplomaten Gerold von Braunmühl (1986), noch am Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen (1989), noch an Detlev Karsten Rohwedder (1991), dem Präsidenten der Treuhandanstalt. Die Täter sind nicht identifiziert. Und niemand wird behaupten, die Sicherheitsbehörden hätten nicht ihr Bestes zur Aufklärung dieser Morde getan.Das lässt sich von den Alltagsmorden in Deutschland nicht behaupten. Seit Jahrzehnten - zuletzt vor ein paar Tagen - verlangen die Kriminalbeamten eine bessere Leichenschau, vorgenommen von qualifizierten Ärzten, die eine Kugel im Bauch von einem Kirschkern unterscheiden können. Vergebens. Denn eine gründlichere Leichenschau wäre unbezahlbar. Sie wäre nicht nur teuer, sie würde auch die Mordstatistik betrüblich in die Höhe treiben.------------------------------"Wir kriegen sie alle!" Dieses Versprechen wird im Nachhinein desavouiert, wenn der Staat im Verdacht steht, einen Mörder laufen zu lassen, um andere zu kriegen.
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