Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor. Der 43-Jährige darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Iraker hatte Moshammer 2005 erdrosselt
Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt. In seinem Heimatland wird der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann verlassen.
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Der Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
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