Einhundert Euro im Jahr oder acht Euro und dreiunddreißig Cent im Monat - das ist der Beitrag, den das Familienleistungsgesetz jenen Kindern zugesteht, die von Armut mehr als alle anderen bedroht sind. Kinder aus Familien, die von Hartz IV leben, oder Kinder, deren Eltern Sozialhilfe beziehen. Die Leistung trägt den Namen "Schulstarterpaket", wobei der Begriff Paket auf reichlich Inhalt deuten soll.Und so ist es gedacht: Man öffnet die Verpackung und siehe da, das Schulstarter-Paket enthält Schulranzen, Bücher, Hefte und Stifte - kurz alles, was ein Schulkind eben benötigt. Das ist nett gedacht, nur wird, wer seinem Kind etwas gönnen will, allein für den Schulranzen hundert Euro ausgeben. Aufgeschnürt erweist sich das Paket als Mogelpackung. Es ist ein Trostpreis für die Benachteiligten. Denn von der ebenfalls im Familienleistungsgesetz enthaltenen Kindergelderhöhung profitieren sie nicht. Sie wird den Beziehern von Hartz IV oder Sozialhilfe in voller Höhe auf ihre Bezüge angerechnet. Der Effekt: Sie gehen leer aus.Die Kindergelderhöhung, die Anhebung des Kinderfreibetrags, die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen - das Familienleistungsgesetz bündelt eine ganze Reihe von Maßnahmen mit dem erklärten Ziel, die Familien finanziell zu entlasten und private Haushalte als Arbeit- und Auftraggeber steuerlich zu fördern. Das soll die Familien stärken und geht zudem noch als arbeitsmarktpolitische Maßnahme durch.Das Maßnahmenbündel hat nur einen Fehler: Die Belasteten, Hartz IV und Sozialhilfe-Empfänger ebenso wie Alleinerziehende, werden nicht oder nur unzureichend entlastet. Denn die Logik, nach der verteilt wird, lautet: Wer hat, dem wird gegeben. Nur Eltern mit einem relativ hohen Einkommen profitieren von Kinderfreibeträgen. Die Entlastung fällt umso höher aus, je üppiger das Einkommen der Eltern ist. Familien mit geringeren Einkommen erhalten als Ausgleich dafür ein wenig mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig zehn Euro mehr, ab dem dritten Kind 16 Euro.Wer aber nichts hat, was er noch erübrigen könnte, weil Hartz IV nun einmal das Existenzminimum bedeutet, erhält auch am wenigsten, eben jene acht Euro und dreiunddreißig Cent aus dem Schulstarter-Paket.Auch die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bevorzugt Besserverdienende. So kann etwa die alleinerziehende Mutter ihre erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten nur bis zu einer Höhe von maximal 160 Euro pro Monat steuerlich geltend machen, das wohlhabende Ehepaar die Kosten für eine private Reinigungskraft oder einen Gärtner dagegen bis zu einer Summe von 330 Euro monatlich.Familienleistungen sind Investitionen in die Zukunft - dieser Maxime wollte das Familienministerium folgen. Sie zu bündeln und zielgenauer einzusetzen, hatte sich das Ministerium im Dezember 2006 vorgenommen. Eigens für diese Aufgabe wurde ein Gremium aus Soziologen und Wirtschaftswissenschaftlern eingesetzt, das "Kompetenzzentrum Familienförderung". Man ermittelte 145 Einzelleistungen für Ehepaare und Familien mit einem Gesamtaufwand von 184 Milliarden Euro. Die Zielsetzung lautete, diese Leistungen so zu gestalten, dass sie den tatsächlichen Lebensbedingungen von Familien entsprechen, ihre wirtschaftliche Sicherung garantieren, Kinder fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten.Zudem formulierte man den Anspruch, von den europäischen Nachbarn lernen zu wollen - vor allem von den skandinavischen Ländern und Frankreich. Denn Deutschland gibt überdurchschnittlich viel für Familienförderung aus, erzielt mit diesem Aufwand allerdings nur vergleichsweise geringe Effekte. Im europäischen Vergleich ist die deutsche Geburtenrate gering, die Kinderbetreuung unzureichend und die Erwerbsquote der Mütter niedrig.Genau diese Schalthebel sollte das Kompetenzzentrum umlegen. Die Erfolge sind bescheiden. Denn was erreicht wurde, etwa die Einführung des Elterngeldes oder der Ausbau der Kinderbetreuung, wird an anderer Stelle konterkariert. Das Ehegattensplitting etwa lässt sich der Staat zusammen mit anderen "ehebezogenen Leistungen" rund 73 Milliarden Euro jährlich kosten, obwohl in 20 Prozent dieser Haushalte keine Kinder leben und jedes vierte Kind außerhalb einer Ehe aufwächst.Ein Familiensplitting, das Kinder steuerlich fördern würde, hält Ursula von der Leyen für nicht durchsetzbar. Die Familienministerin hält den Schutz der Ehe für unverzichtbar. Das Ehegattensplitting aber konserviert ein längst überholtes Rollenverständnis: Die berufliche Karriere ist ein männliches Metier, die Teilzeitarbeit dagegen eine weibliche Domäne.Die Umschichtung von Familienleistungen bleibt unvollendet und von einem Kompetenzzentrum, das daran arbeitet, hat man lange nichts gehört.------------------------------Wer hat, dem wird gegeben. Die Entlastung fällt umso höher aus, je üppiger das Einkommen der Eltern ist.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]