Die Staatsanwaltschaft Halle wird gegen die drei strafmündigen Jugendlichen, denen die Vergewaltigung von vier Mädchen vorgeworfen wird, keinen Haftantrag stellen. Das sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. „Anders als zunächst angenommen, gehen wir nach jetzigem Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich um ein freiwilliges Zusammentreffen der Personen handelt“, so Cernota. Einige der Anwesenden hätten sich bereits zuvor gekannt, in einem Fall bestehe ein Verwandtschaftsverhältnis.
Der Fall war am Wochenende publik geworden. Nach ersten Angaben der Polizei in der Stadt im Süden Sachsen-Anhalts waren vier Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren vorläufig festgenommen worden. Der 13-Jährige kam kurze Zeit später wieder frei, da er strafrechtlich nicht belangt werden kann. Den übrigen drei wird die Vergewaltigung von vier Mädchen zur Last gelegt. Sämtliche Beteiligte haben laut Staatsanwaltschaft einen Migrationshintergrund.
Zwei der Mädchen mussten am Samstag stationär in einem Krankenhaus versorgt werden, zwei weitere wurden ambulant behandelt. Bei den medizinischen Untersuchungen wurde der Polizei zufolge auch geprüft, ob den Mädchen bewusstseinsbeeinflussende Substanzen verabreicht worden waren.
Treffen ging nach Angaben der Ermittler von den Mädchen aus
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft trafen sich die Jugendlichen am Samstagabend in einem Mehrfamilienhaus im Süden von Halle. „Die Initiative für das Treffen ging von den Geschädigten selbst aus“, sagte Cernota. Sie hätten zudem den Alkohol besorgt, „der von nahezu sämtlichen Anwesenden in erheblichem Umfang konsumiert worden ist“.
Im weiteren Verlauf des Abends sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, deren genaue Umstände derzeit ermittelt würden. Die Beschuldigten hätten sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen. Erschwert werde die Aufklärung dadurch, dass die Mädchen nach Angaben Cernotas Erinnerungslücken aufwiesen.
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