Bereits die preußische Einheitsbrandordnung aus dem Jahr 1919 definiert: „Brandmauern sind Mauern, die bestimmt sind, die Verbreitung eines Brandes zu verhindern.“ Eine Brandmauer ist also nicht dazu da, den Ausbruch eines Brandes zu verhindern oder ihn zu bekämpfen. Sie soll das Überspringen der Flammen unterbinden – von Haus zu Haus oder auch innerhalb eines „ausgedehnten Hauses“.
Gastbeitrag
Mythos Brandmauer: Ein moralisches Bollwerk als politisches Ablenkungsmanöver
Die Brandmauer gilt vielen als Schutz der Demokratie. Dabei trennt sie Politik und Gesellschaft in Gut und Böse. Doch beantwortet sie die entscheidende Frage überhaupt?
Tinko Hempel
7 Min
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Auf einer „Demo gegen Rechts“ verstehen sich die Demonstranten als leibhaftige Brandmauer.
© IPON/imago
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