Herr Ratzmann, der Vorfall im Köpenicker Abschiebegewahrsam wird auf mögliche unterlassene Hilfeleistung untersucht, verspricht Innensenator Körting. Reicht Ihnen das?Nein. Schon einmal ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung versprochen worden - und jetzt passiert so eine Katastrophe. Dort herrscht eine Atmosphäre, in der erst mal bezweifelt wird, dass überhaupt ein Notfall vorliegt. Das ist das Problem. Die Häftlinge müssen ernst genommen werden.Was muss sich ändern?Es darf jetzt nicht zu falschen Solidarisierungen kommen. Die Verantwortlichen müssen zur Verantwortung gezogen werden. Es muss dort eine Mannschaft geben, die auch Verständnis für die Situation der Häftlinge hat. Allerdings hat sich in der Einrichtung in den vergangenen anderthalb Jahren schon viel geändert. Es gibt keine Innengitter mehr, die die Räume wie Käfige aussehen ließen, die Besuchszellen sind abgeschafft, das Klima ist insgesamt besser geworden. Das hat aber wieder nachgelassen.Warum?Offenbar braucht man ständigen Druck, damit solche Verbesserungen bestehen bleiben. Dafür müssen wir sorgen.Was schlagen Sie konkret vor?Auf jeden Fall müssen die Ärzte schneller erreichbar sein, auch in der Nacht und am Wochenende. Man sollte die medizinische Versorgung am besten völlig von den Behörden abkoppeln. Wenn das unabhängige niedergelassene Ärzte übernehmen, dann kann sich auch nicht so ein amtsärztlicher Dunst des generellen Misstrauens entwickeln.Auch die gesunden Insassen leiden massiv unter der Situation.Der Senat könnte durchaus eigene Akzente setzen und die Spielräume nutzen, die das Bundesgesetz lässt. Immer noch sitzen viele dort monatelang, obwohl die Voraussetzungen gar nicht geklärt sind. Manche können überhaupt nicht abgeschoben werden, wie viele Palästinenser aus dem Libanon. Die haben dann dort nichts zu suchen.Kann ein Bundesland auf ein Abschiebegefängnis verzichten?Nein, das geht rechtlich sicher nicht. Man muss eine Einrichtung haben, die die Abschiebung sichert, wenn zu erwarten ist, dass jemand untertaucht. Freiheitsentzug ist als Zwangsmittel nicht ungewöhnlich: Wer auf Grund eines Ehrenworts gesetzeswidrig die Namen von Spendern geheim hält, der kann in Beugehaft genommen werden . - das ist eine Ermessensfrage. Auch Berlin könnte viel mutiger sein bei der Entscheidung, wer ins Gewahrsam kommt und wer nicht. Es wird sich ja niemand dort einklagen.Die Haft soll auch abschrecken .Das ist richtig, aber nicht der Sinn. Ein Gewahrsam soll die Abschiebung sichern. Das ist nur dann berechtigt, wenn die Abschiebung auch erfolgen kann. Es geht nicht, dass die Leute über Monate herumsitzen. Sie haben keine Straftaten begangen, vor ihnen muss niemand geschützt werden.Lässt sich die Menschenwürde in so einem Haus garantieren?Menschenwürdige Zustände lassen sich herstellen. Aber sie kommen nicht von selbst.Das Gespräch führte Jan Thomsen.------------------------------Foto: Volker Ratzmann, 45, ist (neben Sibyll Klotz) Fraktionschef der Grünen im Abgeordnetenhaus. In seiner Zeit als Rechtsanwalt war er auch auf Ausländerrecht spezialisiert.
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