Die Grünen haben sich ein neues Statut gegen sexuelle Belästigung gegeben. Der kleine Parteitag in Sassnitz auf Rügen beschloss die neuen Regeln als Konsequenz aus der scharfen Kritik am Umgang der Partei mit Vorwürfen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar.
Künftig soll klarer zwischen verschiedenen parteiinternen Stellen und Verfahren unterschieden werden. Die Arbeit von Beschwerdestellen soll auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen abzielen. Sanktionen können diese Stellen nicht verhängen.
Für Ordnungsmaßnahmen sind weiterhin die parteiinternen Schiedsgerichte zuständig. Geht es um mögliche Straftatbestände wie sexuelle Übergriffe, soll auf externe Beratungsstellen und die Möglichkeit einer Strafanzeige hingewiesen werden. Das neue Statut sieht zudem Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Vertraulichkeit vor.
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Kommission hatte interne Verfahren scharf kritisiert
Eine interne Kommission hatte der Partei vor rund einem Jahr ein vernichtendes Zeugnis für ihren Umgang mit dem Fall Gelbhaar ausgestellt. Nach Bekanntwerden von Belästigungsvorwürfen hatte der Politiker seine Direktkandidatur für den Berliner Wahlkreis Pankow zur damals anstehenden Bundestagswahl verloren. Gelbhaar wehrte sich gegen die Vorwürfe.
Das damals genutzte Ombudsverfahren leide „an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln“, hatte die Kommission festgestellt. Die Nutzung des Ombudsverfahrens für politische Zwecke sei klar erkennbar gewesen. Gelbhaar habe sich nicht erklären und verteidigen können. (mit dpa)
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