Ukraine

Nach Nein der Ukraine zu EU-Beitritt mit Agrarschranken: Jetzt reagiert Brüssel

Die Ukraine lehnt einen EU-Beitritt mit dauerhaften Agrarschranken ab. Jetzt antwortet Brüssel auf die Absage. Doch eine entscheidende Frage bleibt offen.

4 Min
Ursula von der Leyen und Wolodymyr Selenskyj: Brüssel lässt Kiews Forderung nach befristeten Agrarschranken offen.

Ursula von der Leyen und Wolodymyr Selenskyj: Brüssel lässt Kiews Forderung nach befristeten Agrarschranken offen.

© Michael Kappeler/dpa

Die EU-Kommission bekräftigt nach Kiews Widerstand die Prüfung von Agrarbeschränkungen für die Ukraine. Auch nach einem EU-Beitritt könnte das Land nur begrenzt Agrarhilfen erhalten und bestimmte Lebensmittel auf dem europäischen Markt verkaufen. Das erklärt Kommissionssprecher Guillaume Mercier auf Anfrage dieser Zeitung. Ob solche Grenzen ausschließlich vorübergehend gelten würden, lässt er hingegen auch auf ausdrückliche Nachfrage offen.

Die Berliner Zeitung hatte bereits am Montag über die Kommissionspläne berichtet. Am Dienstag folgte Kiews Absage an eine Mitgliedschaft mit dauerhaften Handelsschranken: Übergangsregeln seien möglich, müssten aber ein festes Enddatum haben, betonte der ukrainische Agrarminister Taras Vysotskyi gegenüber Politico. Brüssel verweist nun auf weitere Verhandlungen. Eine Zusicherung für die von der Ukraine verlangte Befristung enthält die Antwort nicht.

Brüssel lässt Dauer der Agrarschranken für Kiew offen

Auf die ausdrückliche Nachfrage, ob die Kommission dauerhafte Einschränkungen beim Marktzugang für sensible ukrainische Agrarprodukte nach einem Beitritt ausschließe oder diese weiterhin eine Option seien, verweist Mercier erneut auf die Gespräche zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten.

„Weitere Beratungen im Rat werden die von Ihnen angesprochenen Punkte klären“, schreibt der Sprecher. Es handele sich um Fragen, die während des Beitrittsprozesses technisch geprüft und diskutiert werden müssten.

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Zugleich betont Mercier, dass die endgültigen Beitrittsbedingungen noch offen seien. „Diese Mitteilung greift dem Ergebnis dieser Diskussionen nicht vor.“ Damit steht auch nicht fest, dass dauerhafte Schranken eingeführt werden. Über die Ausgestaltung möglicher Sonderregeln soll erst im weiteren Verfahren beraten werden.

In seiner ersten Stellungnahme verweist Mercier ausdrücklich auf die umstrittene Passage der Kommissionsmitteilung. Größe, Struktur und die sehr hohe Produktivität der ukrainischen Landwirtschaft rechtfertigten die Prüfung gezielter Regelungen, die finanzielle Unterstützung und Marktzugang für sensible Agrarprodukte „erheblich begrenzen“ würden.

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Parallel soll die Ukraine dabei unterstützt werden, ihre traditionellen Exportmärkte außerhalb der EU zurückzugewinnen. Wie mögliche Grenzen konkret ausgestaltet werden könnten, erläutert der Sprecher nicht.

Mähdrescher bei der Ernte: Die hohe Produktivität der ukrainischen Landwirtschaft dient Brüssel als Argument für mögliche Agrarschranken.

Mähdrescher bei der Ernte: Die hohe Produktivität der ukrainischen Landwirtschaft dient Brüssel als Argument für mögliche Agrarschranken.

© Andrii Marienko/AP/dpa

Ukraine akzeptiert Agrarschranken nur auf Zeit

Für Kiew ist die zeitliche Begrenzung entscheidend. Agrarminister Vysotskyi hatte gegenüber Politico erklärt: „Für uns besteht ein grundlegender Unterschied zwischen einer Übergangsphase und einer dauerhaften Beschränkung.“ Auf eine Übergangsphase sei die Ukraine vorbereitet. Dauerhafte Grenzen widersprächen dagegen dem Grundgedanken einer vollständigen EU-Mitgliedschaft.

Die ukrainische Regierung lehnt damit nicht sämtliche Sonderregeln ab. Agrarhilfen könnte das Land zunächst schrittweise in Anspruch nehmen. Auch vorübergehende Quoten und Schutzmaßnahmen für sensible Produkte seien denkbar. Diese müssten allerdings ein festes Enddatum haben.

Hinter den Kommissionsvorschlägen stehen Sorgen mehrerer Mitgliedstaaten vor zusätzlicher Konkurrenz. Laut dem ursprünglichen Bericht der Financial Times sollen sie insbesondere Polen, Frankreich und Italien entgegenkommen, die große Mengen ukrainischer Agrarprodukte auf ihren Märkten fürchten.

Hinzu kommt die Verteilung der Fördergelder. Ein wesentlicher Teil der EU-Agrarförderung ist an die bewirtschaftete Fläche gebunden. Mit den ukrainischen Flächen müsste bei unverändertem Budget deutlich mehr Land aus demselben Topf gefördert werden. Für bisherige Empfänger könnte dadurch weniger Geld bleiben.

„Das aktuelle Fördersystem der Gemeinsamen Agrarpolitik wäre mit einem Beitritt der Ukraine in seiner heutigen Form nicht mehr finanzierbar“, hatte Phillip Brändle von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft bereits im April gegenüber der Berliner Zeitung gewarnt. Sein Verband unterstützt die europäische Integration der Ukraine grundsätzlich, sieht aber erheblichen Reformbedarf.

Kommission bekräftigt die EU-Perspektive der Ukraine

Mercier stellt die Prüfung möglicher Agrarregeln zugleich als Vorbereitung auf eine künftige Mitgliedschaft dar. „Die Ukraine gehört zur europäischen Familie“, betont er. Das Land habe trotz des russischen Angriffskriegs eine bemerkenswerte Fähigkeit bewiesen, weitreichende Reformen voranzutreiben und umzusetzen.

Mit der Überprüfung ihrer Politik vor künftigen Erweiterungen wolle die Kommission Klarheit und Orientierung schaffen. Ein vorgeschlagener Fahrplan solle die Ukraine stärker auf ihrem Weg in die EU verankern. Zugleich müssten die Auswirkungen einer Erweiterung auf die bestehende EU-Politik untersucht werden.

„Gerade weil wir uns auf die künftige Mitgliedschaft der Ukraine vorbereiten, ist es wichtig, diese Diskussionen jetzt zu führen“, schreibt Mercier. Gesucht würden Lösungen, die für die Ukraine und die Union insgesamt funktionierten. Über die konkreten Agrarregeln sollen Kiew und die Mitgliedstaaten im weiteren Beitrittsprozess beraten.

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