Nach Schönefeld-Urteil streiten Kläger und Anwalt um Honorare

Kein Geld, kein Vertrauen

Jürgen Schwenkenbecher
3 Min

SCHÖNEFELD. Sieben Wochen nach der Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Schönefeld hat sich der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) mit einer seiner Anwaltskanzleien überworfen. Es geht ums Geld und Kompetenzen - eine gütliche Einigung erscheint kaum noch möglich. Während der Verein dem Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann vorwirft, Eigennutz vor die Interessen des Vereins zu stellen, hält der Anwalt dem BVBB nicht bezahlte Rechnungen in sechsstelliger Höhe vor. Von einem Vertrauensverhältnis spricht keine Seite mehr. Baumann hatte in dem verlorenen Verfahren vor dem Gericht in Leipzig rund 2 400 BVBB-Mitglieder vertreten.Zum offenen Bruch kam es, als Baumann Ende April in einem Brief seine bisherigen Mandanten - ohne Wissen des Vereinsvorstandes - aufforderte, ihm auch das Mandat für eine denkbare Verfassungsklage zu übertragen. Und er lud die Kläger zu einer Informations-Veranstaltung am 13. Mai nach Schulzendorf ein und verärgerte den BVBB damit vollends. "Ich bin ein freier Anwalt", sagt Baumann. "Und ich habe mit meinen Mandanten ein Vertragsverhältnis, aber nicht mit dem BVBB." Das endete nach einem Streit um Kompetenzen schon Anfang 2005 auf Betreiben des BVBB.Das Kommando in der Sache Schönefeld will sich der BVBB-Vorstand aber nicht nehmen lassen. Das geschäftstüchtige Agieren eines Anwalts passt nicht in die Strategie des kämpferischen Vereins, der einen ausgewiesenen Verfassungsrechtler in die Klagevorbereitung einbeziehen möchte. Es werde "der Eindruck erweckt, als seien die Kläger und der BVBB Beutegut", empörte sich Vereinsvorsitzender Ferdi Breidbach über Baumanns "eigenmächtige Aktivitäten zur Akquisition von Klägern". Breidbach machte den Vereinsmitgliedern klar, dass Baumann - dessen Kompetenz beim Verwaltungsrecht niemand infrage stellte - nicht mehr der Wunschanwalt des BVBB ist. Wahrscheinlich ist, dass die Vereinsmitglieder Breidbachs Vorgabe folgen.Arbeit und RenommeeDas Interesse von Anwälten, solche aufwändigen Großverfahren wie das zum Flughafenausbau vor Bundesgerichten zu übernehmen, ist groß. Sie garantieren Arbeit auf Monate oder Jahre, versprechen Renommee - und gute Bezahlung. Bis zu 900 000 Euro soll Baumann angeblich bereits für das Mandat vor dem Bundesverwaltungsgericht erhalten haben. Vor einigen Monaten stritt der BVBB mit Baumann, weil der - ohne Wissen des Vereinsvorstandes - Nachforderungen an seine Mandanten stellte.Auf 58 000 Euro beziffert Baumann nun die Kosten einer Verfassungsklage; 120 Euro würde er bei 500 freiwilligen Mandanten jeweils in Rechnung stellen. 58 000 Euro veranschlagt auch die Berliner Anwaltskanzlei Grawert, Schöning und Partner, die in Leipzig die zweite große Klägergemeinschaft mit 820 Nicht-BVBB-Mitgliedern vertrat. Sie geht von jeweils 150 Euro bei 400 Mandanten aus.Die Berliner sind seit Februar 2005 die eigentliche Hauskanzlei des Bürgervereins und sollen mit dem noch unbekannten Verfassungsrechtler zusammenarbeiten. Viel Zeit bleibt den Anwälten nicht. Vier Wochen nach der schriftlichen Urteilsbegründung, mit der für Mitte Mai gerechnet wird, müsste die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Für jemand, der mit dem Fall nicht vertraut ist, ein schwieriges Unterfangen.Der Wille unter den Schönefeld-Gegnern, die letzte Chance zu nutzen, ist groß. Mindestens 1 000 Anwohner haben nach Informationen der Berliner Zeitung bereits ihre Bereitschaft erklärt, bei Aussicht auf Erfolg eine Klage in Karlsruhe zu unterstützen. Etwa 600 der Klagewilligen gehören dem BVBB an.------------------------------GerichtskostenGroßflughafen. Am 16. März wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld weitgehend ab.Urteil. Gegen das letztinstanzliche Urteil könnte Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Entscheidend ist, ob sich aus dem Urteil eine Verletzung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit ableiten lässt.Kosten. Bei einer Klage in Karlsruhe fallen keine Kosten für Gericht und gegnerische Anwälte an. Für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen müssen die Kläger zwei Drittel der Kosten in noch unbekannter Höhe tragen.

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