Wutanfall

Nach Streit einfach heimgegangen: Firma feuert Arbeiter – jetzt drohen ihr 11.462 Euro Abfindung

Arbeitsplatz nach Streit verlassen und fristlos gekündigt: Ein Gericht in Spanien kippt die Kündigung. Was in Deutschland beim Abgang gilt.

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Werftarbeiter auf dem Weg über das Gelände: Ein Metallarbeiter in Spanien verließ nach einem Streit einfach seinen Arbeitsplatz und wurde gekündigt. Ein Gericht hat den Rauswurf nun gekippt. (Symbolbild)

Werftarbeiter auf dem Weg über das Gelände: Ein Metallarbeiter in Spanien verließ nach einem Streit einfach seinen Arbeitsplatz und wurde gekündigt. Ein Gericht hat den Rauswurf nun gekippt. (Symbolbild)

© Imago/Jens Koehler

Streit mit dem Kollegen, Werkzeug hingelegt, weg. Ein Werftarbeiter im spanischen Galicien hat im Mai 2025 genau das getan, wovon viele nach einem miesen Arbeitstag nur träumen. Seine Firma warf ihn dafür raus.

Jetzt hat ihm ein Gericht recht gegeben. Das Obergericht der Region erklärte die Kündigung für unverhältnismäßig, wie die Lokalzeitung Diario de Ferrol berichtet. Der Arbeitgeber muss ihn wieder einstellen oder 11.462,27 Euro Abfindung zahlen.

Streit auf der Werft in Fene: Einfach gegangen

Der Mann arbeitete seit 2022 für einen Zulieferer auf der Navantia-Werft in Fene bei Ferrol. Am 16. Mai 2025 geriet er während der Schicht mit einem Kollegen aneinander und verließ den Betrieb, ohne jemandem Bescheid zu sagen.

Der Vorarbeiter übernahm seine Aufgaben, die Kollegen machten Überstunden. Noch am selben Tag einigte sich der Bauleiter am Telefon mit ihm auf einen freien Montag, später kamen drei Urlaubstage dazu.

Plötzlich auf dem falschen Werksgelände

Dann wurde es seltsam. Am 20. Mai stand der Mann auf einem anderen Firmengelände in Fene, wo er gar nicht eingeteilt war. Als ein Verantwortlicher ihn darauf hinwies, drehte er sich um und ging wieder.

Am 30. Mai kam die Kündigung. Die Firma warf ihm zwei „sehr schwere Verstöße“ nach dem Tarifvertrag der Metallindustrie vor: unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes sowie Betrug und Illoyalität.

Kündigung unverhältnismäßig: So entschied das Gericht

Das Arbeitsgericht in Ferrol gab zunächst der Firma recht. Im Juli 2026 kassierte das Tribunal Superior de Xustiza de Galicia diese Entscheidung.

Eine Pflichtverletzung sahen auch die Richter. Für die schwerste Stufe verlange der Tarifvertrag aber einen gravierenden Schaden, etwa eine Gefahr für die Gesundheit der Belegschaft. Überstunden der Kollegen gehörten zwangsläufig zu jedem unerlaubten Abgang dazu, fasst die Wirtschaftszeitung elEconomista das Urteil zusammen.

Beim Ausflug zum falschen Standort wurden die Richter fast poetisch. Das Verhalten des Mannes sei „erratisch oder launisch“ gewesen, zitiert das Portal Xataka aus dem Urteil. Betrug sei das nicht.

11.462 Euro Abfindung oder zurück auf die Werft

Nach spanischem Recht darf der Arbeitgeber wählen. Die Abfindung errechnet sich aus 33 Tageslöhnen pro Dienstjahr. Holt die Firma den Mann zurück, schuldet sie ihm den entgangenen Lohn von 104,20 Euro pro Tag.

Wie sich das Unternehmen entschieden hat, ist nicht bekannt. Den spanischen Berichten zufolge war noch ein Rechtsmittel zum Obersten Gerichtshof in Madrid möglich.

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Arbeitsplatz nach Streit verlassen: Was in Deutschland gilt

Auch deutsche Arbeitsgerichte wägen bei einer fristlosen Kündigung nach Paragraf 626 BGB jeden Einzelfall ab. Das kann überraschend milde ausgehen.

Das Landesarbeitsgericht Köln kippte 2012 die fristlose Kündigung eines Mannes, der über eine Stunde zu früh Feierabend gemacht und im Büro wiederholt seinen Rasierapparat aufgeladen hatte. Die Reaktion des Chefs sei „offensichtlich unverhältnismäßig“ gewesen, erst hätte er abmahnen müssen (Az. 3 Sa 408/11). Den Job verlor der Mann trotzdem, weil für ihn kein Kündigungsschutz galt und die ordentliche Kündigung hielt.

Weniger Glück hatte ein Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz, der ohne auszustempeln für private Besorgungen verschwand. Das Landesarbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung für wirksam (Az. 7 Sa 385/07).

Einen Trost gibt es für Hitzköpfe: Wer wütend geht, hat damit noch nicht selbst gekündigt. Ein Arbeitgeber, der den Abgang seines Mitarbeiters genau so „annehmen“ wollte, scheiterte vor demselben Gericht. Eine Kündigung braucht in Deutschland die Schriftform (Az. 9 Sa 411/07).

Der Abgang allein beendet also keinen Job. Ob er einen kostet, entscheidet der Chef mit seiner Reaktion und notfalls ein Richter.

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